Urheberrechtsnovelle - Mehrheit gegen die Bundesregierung

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Während die Privatsender und die Betreiber der Netzwerke in der seit 1998 geltenden gesetzlichen Regelung über die Abgaben eine unzulässige "Doppelvergütung" sehen, setzen sich insbesondere eine Reihe von Verwertungsgesellschaften, darunter die GEMA, im Rahmen der "Münchner Gruppe" dafür ein, die bestehende Regelung beizubehalten.

Nach geltendem Recht sieht Paragraf 20b des Urhebergesetzes vor, dass für die Übertragung von Sendungen in Kabelnetzen Abgaben an Verwertungsgesellschaften zu zahlen sind. Zugleich werden die Kabelunternehmen (Paragraph 20 Absatz 2) verpflichtet, den Urhebern zusätzlich "eine angemessene Vergütung für die Kabelweitersendung zu zahlen". Bei der Einführung dieses "doppelten Vergütungsanspruches" hatte sich der Gesetzgeber von der Einschätzung leiten lassen, dass die Sender den Urhebern nicht genug für die Nutzung ihrer Werke zahlen würden. Um das zu kompensieren, wurden zusätzlich die Kabelunternehmen zur Zahlung verpflichtet.

Die beiden zur Anhörung eingeladenen Rechtsprofessoren unterstützen in der Auseinandersetzung jeweils eine Seite. Während Georgios Gounalakis in der gesetzlich festgelegten Doppelvergütung eine "versteckte staatliche Subvention zu Gunsten der Urheber und Sendeunternehmen zum Nachteil der Verbraucher" sieht, befürwortete Thomas Dreier ihre Beibehaltung, "weil die Urheber sonst von den Sendern nichts erhalten".

Neben der Beibehaltung des Paragrafen 20b des Urhebergesetzes unterstützen die Verwertungsgesellschaften den Vorschlag des Bundesrates, den Gesetzestext dahingehend zu überarbeiten, dass sein Geltungsbereich "technologieneutral" formuliert wird. Nur so ließe sich mit der technologischen Entwicklung, insbesondere mit der Entwicklung "kabelloser Formen der Weitersendung" Schritt halten. Die gesetzliche Doppelvergütung würde sich somit in Zukunft automatisch auf alle Netzwerke erstrecken, über die sich Sendungen verbreiten ließen. [von Robert A. Gehring]

 Urheberrechtsnovelle - Mehrheit gegen die Bundesregierung

ThadMiller 13. Nov 2006

Um den (unberechtigten) Eindruck zu vermitteln das man aktiv am Geschehen und der...

Komisch 13. Nov 2006

eine Urheberrechtsabgabe pro Gerät an jeden einzelnen "Softwareanbieter", wir z.B...

Mark Obrembalski 11. Nov 2006

Nein, weil es hier nicht um Schuld geht. Schuldig kann man nur einer Handlung sein, die...

Stevoo 10. Nov 2006

Das frag ich mich auch :/

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