Gericht: Beteiligung der GVU an Ermittlungen rechtswidrig
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) beschreibt sich auf ihrer Webseite folgendermaßen: "Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) arbeitet im Auftrag der Filmbranche und der Entertainmentsoftware-Industrie. Sie trägt im Netzwerk der internationalen Antipiraterie-Organisationen der MPA (Motion Picture Association) dazu bei, geistiges Eigentum zu schützen, die Verbreitung von Raubkopien einzudämmen und den durch sie entstehenden wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen."
Das Gericht bezeichnet die Einbeziehung des GVU-Mitarbeiters als eine "Privatisierung des Ermittlungsverfahrens", bei der Polizei und Staatsanwaltschaft "nur noch formal in Erscheinung treten, sämtliche wesentlichen Ermittlungsschritte aber von der [GVU] bestimmt oder durchgeführt wurden". Eine solche Privatisierung sei rechtswidrig. Der Mitarbeiter der GVU, so das Gericht, hätte nicht als Sachverständiger nach den Regeln der Strafprozessordnung (StPO) bei den Ermittlungen hinzugezogen werden dürfen, erst recht nicht in diesem Umfang. Denn die GVU, die sich im Interesse der Software- und Filmbranche mit der Verfolgung der Produktpiraterie beschäftigt, habe ein parteiisches Interesse am Ausgang derartiger Verfahren.
Angesichts des Umstandes, dass Durchsuchungen für die Betroffenen mit Grundrechtseingriffen einhergingen, sei, so das Gericht, ein derartiges Vorgehen nicht hinnehmbar. Den Einwand, es handele sich bei der konkreten Maßnahme um einen Sonderfall im Sinne der Strafprozessordnung, in dem ausnahmsweise eine parteiliche Person zu den Ermittlungen hinzugezogen werden dürfe, ließen die Kieler Richter nicht gelten: Weder sei bei den Ermittlungen besonderer technischer Sachverstand erforderlich gewesen noch habe es sich bei den sichergestellten Gegenständen um solche gehandelt, die allein durch den Mitarbeiter der GVU hätten identifiziert werden können. Vielmehr würden von den Strafverfolgungsbehörden regelmäßig wesentlich komplexere informationstechnische Fragen bewältigt.
Geht es nach der EU-Kommission, könnte sich die im Kieler Beschluss festgestellte Rechtslage in Deutschland bald ändern. In Artikel 7 ihres Entwurfs für eine "Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums" wird vorgeschlagen, dass Vertreter der Rechteinhaber bei Untersuchungen der staatlichen Verfolgungsbehörden mitwirken dürfen. Ob der Vorschlag in dieser Form umgesetzt wird, ist derzeit noch ungewiss. Die Richtlinie befindet sich momentan in der parlamentarischen Abstimmung.
Sollte es zu einer Verabschiedung des Artikels 7 in der vorgeschlagenen Form kommen, würden - angesichts der Feststellungen des Landgerichts Kiel - wohl umfangreiche Änderungen des deutschen Rechts erforderlich werden. Der Gesetzgeber hätte in diesem Zusammenhang im Zweifel zu prüfen, ob die Umsetzung einer solchen Vorgabe mit der deutschen Verfassung in Einklang stünde. [von Till Kreutzer]
| Gericht: Beteiligung der GVU an Ermittlungen rechtswidrig |






*Lach* ... du bist ein Ober-Trollo, sowohl Modem, ISDN als auch eine DSL-Verbindung wird...
Seit 1949 - sie nennt sich Grundgesetz...
naja theoretisch seid 56 jahren http://www.bergstrasse.de/politik/9905/p21b.html naja...
Seit wann hat Deutschland eine Verfassung!?!
wie oft habe ich mir schon die finger wundgetippt. und wie recht du doch hast. aber...
Kommentieren