Modchip-Verkäufer müssen 9 Millionen US-Dollar Strafe zahlen

HDLoader für die PlayStation 2 verstößt gegen DMCA

Die Betreiber des auf Spielekonsolen-Modchips spezialisierten Online-Shop Divineo sind per US-Bezirksgericht zur Zahlung einer Geldstrafe von insgesamt 9 Millionen US-Dollar verurteilt worden. Mit den verkauften Modchips und einer PlayStation-2-Software namens HDLoader haben sie laut Urteil gegen den umstrittenen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen.

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Die zuständige Richterin Claudia Wilken vom kalifornische Bezirksgericht hat nicht nur der US-Niederlassung Divineo Inc. und ihrem Betreiber die Zahlung einer Schadensersatz-Summe von 3.750.200 US-Dollar auferlegt, auf den britischen und französischen Divineo-Online-Shop und deren französischen Betreiber kommt eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 5.791.400 US-Dollar zu.

Modchips dienen in der Regel dazu, Kopierschutz-Systeme zu umgehen und erlauben damit auch - aber nicht nur - das Ausführen von Schwarzkopien. Sie machen auch die private Software-Entwicklung möglich, die den Konsolenanbietern auch nicht immer lieb ist. Im Falle von Divineo wurde auch noch eine Software namens HDLoader angeboten, mit der sich Spiele auf die PlayStation-2-Festplatten kopieren und sich direkt von dort - anstatt von der Spiel-CD oder -DVD - starten lassen.

Die Entertainment Software Association (ESA) bezeichnet das bereits am 11. September 2006 gefällte, aber nun erst bekannt gewordene Gerichtsurteil als Erfolg im Schlag gegen Schwarzkopierei. Erst Modchips und Tools wie HDLoader würden "illegal kopierte Spiele und illegal modifizierte Spielekonsolen" möglich machen und damit Schwarzkopien erst ermöglichen, so der die US-Spielepublisher vertretende Lobby-Verband in einer offiziellen Mitteilung. Für Ric Hirsch, den Senior Vice President der Urheberrechts-Abteilung der ESA, hat das Urteil Signalwirkung und soll andere Modchip-Anbieter abschrecken.

Bereits im Dezember 2005 gab es laut ESA ein ähnliches Urteil des selben Gerichts, bei dem ein US-Bürger eine Schadensersatz-Summe von 6 Millionen US-Dollar wegen einer DMCA-Verletzung zahlen musste. Der seit 1998 geltende DMCA untersagt das Umgehen von Schutzmechanismen und stieß wegen seiner Regelungen bereits in der Vergangenheit auf scharfe Kritik seitens Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und auch der Wirtschaft. So wird unter anderem befürchtet, dass Wissenschaftler kriminalisiert werden, die sich potenziellen technischen Sicherheitslücken widmen.


Michael - alt 09. Okt 2006

Schallplattenspieler und Bandgeräte schon eher.

TDi93 09. Okt 2006

*rotfl* Yup, oder man macht es beim PC wie ich... Man kauft sich AMIGA Classics und...

TDi93 09. Okt 2006

Es handelt sich um DVD's... Diese kann man schon mit einem Aufkleber vermurksen da diese...

Frankie 09. Okt 2006

Die Rechnung ist eine Milchmädchenrechnung. Was seid Ihr für Firmen wie Microsoft, Sony...

Hulf 09. Okt 2006

Das stimmt so pauschal nicht. Nintendo z.B. macht mit der Konsole Wii von vornherein...

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