Jugendschutz: USK kritisiert Innenminister von Niedersachsen

Die USK verwundert über CDU-Politiker Uwe Schünemann

Es ist nicht lange her, da hatte die Bundesregierung die Arbeit der USK gelobt und sich voll hinter die freiwillige Selbstkontrolle für Unterhaltungssoftware gestellt. Das hinderte den Innenminister von Niedersachsen dennoch nicht daran zu fordern, dass die Kontrolle in die Hand des Staates gelegt werden müsse, zum Schutz von Minderjährigen vor "gewaltverherrlichenden Spielen" - nun hat sich die USK dazu geäußert und die populistischen Forderungen des CDU-Politikers zurückgewiesen.

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"Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 7. August 2006 auf die Kleine Anfrage der FDP der USK ausdrücklich 'eine hohe Qualität bei der Altersfreigabe von Computerspielen' attestiert hat, hören wir nun von einer neuen Initiative aus Niedersachsen", heißt es in einer offiziellen USK-Mitteilung.

Niedersachens Innenminister Uwe Schünemann schätze die Selbstkontrolle der Hersteller als unzureichend ein und fordere: "Das muss in staatliche Hand". "Gewalt verherrlichende Spiele, bei denen es ums Töten geht, gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", zitiert die USK Schünemann, der laut offizieller Beschreibung Mitglied im Sportschützen-Club Holzminden ist. Unterstützt werde er von Herrn Prof. Pfeiffer, "Ich kann nicht begreifen, dass solche Spiele auf dem Markt sind", vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN), der immer wieder Computer- und Videospiele kritisiert und als Bedrohung einstuft.

Die USK dazu: "In einem stimmen wir dem Innenminister und dem Direktor des KFN unbedingt zu: Gewalt verherrlichende Spiele, bei denen es ums Töten geht, gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Aber: die Verbreitung Gewalt verherrlichender Spiele ist in Deutschland laut § 131 StGB schon jetzt verboten. Wenn Herr Prof. Pfeiffer entdeckt hat, dass solche Spiele 'auf dem Markt sind', d.h. öffentlich angeboten oder zugänglich gemacht werden, sollte er das der Staatsanwaltschaft melden."

Ehe die USK ihre eigentliche jugendschützerische Aufgabe wahrnehme, prüfe sie, ob ein Spiel gegen die einschlägigen Regelungen des Strafgesetzbuches, insbesondere auch des § 131, verstoße. "Eine konkrete Beanstandung dieser Tätigkeit ist der USK bislang nicht bekannt. Zuständig dafür, die Verbreitung solcher strafrechtlich relevanten Spiele zu verhindern, sind zunächst die Sicherheitsbehörden und damit die Innenminister der Länder und des Bundes. Die Prüfung, ob hier Vollzugsdefizite gegeben sind und dann hierfür Zuständige zur Verantwortung zu ziehen sind, ist nicht Aufgabe der USK", weist die USK die Kritik zurück.

Jugendgefährdende Spiele erhalten laut USK ebenfalls kein Kennzeichen. Dabei handelt es sich um Inhalte, die Erwachsenen zugänglich sein können, die Kinder und Jugendliche aber nicht sehen oder haben sollen. Hierfür habe der Gesetzgeber das Instrument der Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) geschaffen. Auch hier hätten die Sicherheitsbehörden und damit die Innenminister die Zuständigkeit, die "verbotswidrige Abgabe von indizierten Medien an Kinder und Jugendliche" als Straftatbestand durch die Sicherheitsbehörden verfolgen zu lassen.

Unterhalb der Stufe der Jugendgefährdungen sieht der Gesetzgeber laut USK die Alterskennzeichnung von Spielen vor. Nur: "Die Alterskennzeichnung liegt ebenfalls schon seit längerem in 'staatlicher Hand', jedoch nicht in der Hand der Innenbehörden, sondern der Obersten Jugendbehörden. Die gutachterliche Entscheidung der USK wird erst durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesbehörden zum Verwaltungsakt, jedes einzelne Bundesland behält weiter ein Appelationsrecht gegen jede einzelne Altersfreigabe. Die Kontrolle darüber, ob dies sachgerecht erfolgt, wird durch den gesellschaftlich plural zusammengesetzten Beirat der USK sowie durch die Obersten Landesjugendbehörden der Länder sichergestellt", belehrt die USK den niedersächsischen Innenminister Schünemann.

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ThadMiller 08. Okt 2006

Also ich hab hier (ZUHAUSE) so ein Kampfmesser aus meiner Pfadfinderzeit rumliegen...

Denker 08. Okt 2006

Nettes Paradoxon ist auch: Messer mit feststehender Klinge dürfen maximal eine...

ThadMiller 27. Sep 2006

Du hast scheinbar nicht verstanden worum es bei der Unterhaltung zwischen rübezahl und...

DasOberGnu 27. Sep 2006

Dann darf man wohl zusammenfassen, dass Schünemann ein antidemokratischer, idiotischer...

graf porno 27. Sep 2006

Na lustig! Wenn man der Jugend heute schon nichts gescheites beibringt, dann wenigstens...

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