AN.ON-Server des ULD beschlagnahmt

Datenschützer kritisieren Vorgehen der Strafverfolger

Am 6. September 2006 wurde der Anonymisierungsserver des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beschlagnahmt. In diesen Tagen wurden auch einige Tor-Server beschlagnahmt. Erst fünf Tage später wurde das ULD darüber in Kenntnis gesetzt, denn der Server stand bei einem Dienstleister in Karlsruhe.

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Die Beschlagnahmung erfolgte auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichtes Konstanz, den das ULD erst am 13. September 2006 erhielt. Ziel der Maßnahme sei vermutlich, Nutzer von Kinderpornografie im Internet ausfindig zu machen. Sie steht im Zusammenhang mit der Beschlagnahmung anderer Anonymisierungsserver.

Der beschlagnahmte Rechner ist Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderten Projektes "AN.ON - Anonymität Online". AN.ON ermöglicht Nutzern des WWW mit Hilfe der Software JAP kostenlos unbeobachtet zu surfen. AN.ON diene damit der Gewährleistung des Datenschutzes im unsicheren weltweiten Netz - wie vom deutschen Telediensterecht gefordert, heißt es von Seiten des ULD.

"Es ist das gemeinsame Anliegen von Datenschützern und Strafverfolgern, Kinderpornografie im Internet dingfest zu machen. So ist es - nach einem konkreten Anfangsverdacht und mit richterlichem Beschluss - bei AN.ON jederzeit möglich, die Verbreiter von Kinderpornografie zurückzuverfolgen", erläutert ULD-Leiter Thilo Weichert. Entsprechende Fälle gab es in der Vergangenheit, was für viel Kritik an AN.ON gesorgt hat.

Mit der aktuellen Beschlagnahme und dem dadurch bedingten kurzfristigen Ausfall von AN.ON seien die Täter gewarnt worden und die Staatsanwaltschaft habe nun lediglich einen Rechner in ihrer Asservatenkammer, "der keine weiteren Erkenntnisse bringen wird", so das ULD, denn AN.ON speichert keinerlei Verbindungsdaten.

"Jedem Internetkriminalisten müsste inzwischen bekannt sein, wie AN.ON funktioniert", meinte Weichert, denn alle rechtlichen und technischen Informationen sind öffentlich im Internet abrufbar. Er hält die Maßnahmen der Strafverfolger für fahrlässig.

Das ULD hat gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz Beschwerde eingelegt. AN.ON ist wieder im Netz - bald auch wieder mit einem eigenen ULD-Rechner.


FreeBSDler 19. Sep 2006

Siehste, das frage ich mich auch wieso beschlagnahmt der Staat bzw. seiner Lakeien einen...

FreeBSDler 19. Sep 2006

@ Robin Hood Du mußt garnicht so lang in die Vergangenheit gehen... Denn die...

FreeBSDler 19. Sep 2006

Tja Burns, wegen Typen wie dir funktioniert das System so wunderbar ! Ich überlasse auch...

Hajota 18. Sep 2006

Ich möchte Deinen Irrtum aufklären, dass es in diesem Staat schwer sein soll, einen...

Burns 18. Sep 2006

Tu ich das? Und kann man auf denen wirklich nichts finden? Um bei JAP nachvollziehen...

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netzpolitik.org / 16. Sep 2006

Anonymer Internet-Zugang wird kriminalisiert

Jan Schejbal / 15. Sep 2006

Willkommen im Polizeistaat



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