Golem.de
 
Suchen bei Golem.de
Golem.de Newsletter-Abo
Videos bei Golem.de
Gesture Cube Gesture Cube
Stellenmarkt

Field Service Engineer Hämostase (m/w)
Siemens Healthcare Diagnostics, München

Entwicklungsingenieur Steuergerätetest Hardware-in-the-Loop (m/w)
MB-technology GmbH, Sindelfingen, Stuttgart, Mannheim

Spezialist Qualitätssicherung / Abnahme Oracle SOA-Services (m/w)
Kabel Deutschland GmbH, Unterföhring

Detailsuche
Newsletterabo
Verwandte Themen

Politik/Recht, Internet

Verwandte Artikel
Letzte Meldungen

KDE SC 4.4 - Caikaku macht einen großen Schritt

Quadriga Games - ein neues deutsches Spielestudio

Zoomit: SD-Kartenleser fürs iPhone

EA macht weniger Umsatz im Weihnachtsgeschäft

Wie geht es weiter mit dem Kindle?

Samsung S5620: Handy mit kapazitivem Touchscreen und WLAN

Aperture 3 lernt GPS, erkennt Gesichter und bekommt Pinsel

Aiptek MobileCinema D25 - Projektor mit DVD und DVB-T

Optimus: Grafikkerne im Notebook automatisch umschalten

Innenministerium gibt 2 Millionen Euro für Botnetzbekämpfung

Dalvik Turbo soll Android dreimal schneller machen

Amazons S3 lernt Versionierung

Copperlicht - 3D-Engine rendert Quake 3 im Browser

EU-Kommission bekennt Farbe zu ACTA

Samsung Shark: Drei Mobiltelefone für soziale Netzwerke

Kingston profitiert von Preisanstieg bei DRAM und Flash

Infocus-Projektoren über Funk auch mit dem Mac ansteuern

Tankstellen werden zu Akkuwechselstationen

AMD verrät Details zu CPU- und GPU-Kombination Llano

Microsoft: Windows 7 hat keine Probleme mit Notebookakkus

Flash soll auf Macs bald schneller laufen als unter Windows

Speedcommander 13.10 korrigiert Programmfehler

Radeon HD 5570 - DirectX-11 auch für Kompakt-PCs

Deutsche Telekom greift Kabel Deutschland an (Update)

Gallium 3D bringt DirectX für Linux und FreeBSD

IBMs Power7 - bis zu acht Kerne, 32 Threads und 4,1 GHz

Bundesregierung will löschen statt sperren

Weitwinkelobjektive in flachen Kompaktkameras

HD-Camcorder mit Pistolengriff

Minox DCC 5.1: Retrokamera mit externem Blitz

Weitere News


Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de.

HOME


Networld / 15.09.2006 / 12:53 Trackback     Versenden     Druck 

AN.ON-Server des ULD beschlagnahmt

Datenschützer kritisieren Vorgehen der Strafverfolger

Am 6. September 2006 wurde der Anonymisierungsserver des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beschlagnahmt. In diesen Tagen wurden auch einige Tor-Server beschlagnahmt. Erst fünf Tage später wurde das ULD darüber in Kenntnis gesetzt, denn der Server stand bei einem Dienstleister in Karlsruhe.

Die Beschlagnahmung erfolgte auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichtes Konstanz, den das ULD erst am 13. September 2006 erhielt. Ziel der Maßnahme sei vermutlich, Nutzer von Kinderpornografie im Internet ausfindig zu machen. Sie steht im Zusammenhang mit der Beschlagnahmung anderer Anonymisierungsserver.

Der beschlagnahmte Rechner ist Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderten Projektes "AN.ON - Anonymität Online". AN.ON ermöglicht Nutzern des WWW mit Hilfe der Software JAP kostenlos unbeobachtet zu surfen. AN.ON diene damit der Gewährleistung des Datenschutzes im unsicheren weltweiten Netz - wie vom deutschen Telediensterecht gefordert, heißt es von Seiten des ULD.

"Es ist das gemeinsame Anliegen von Datenschützern und Strafverfolgern, Kinderpornografie im Internet dingfest zu machen. So ist es - nach einem konkreten Anfangsverdacht und mit richterlichem Beschluss - bei AN.ON jederzeit möglich, die Verbreiter von Kinderpornografie zurückzuverfolgen", erläutert ULD-Leiter Thilo Weichert. Entsprechende Fälle gab es in der Vergangenheit, was für viel Kritik an AN.ON gesorgt hat.

Mit der aktuellen Beschlagnahme und dem dadurch bedingten kurzfristigen Ausfall von AN.ON seien die Täter gewarnt worden und die Staatsanwaltschaft habe nun lediglich einen Rechner in ihrer Asservatenkammer, "der keine weiteren Erkenntnisse bringen wird", so das ULD, denn AN.ON speichert keinerlei Verbindungsdaten.

"Jedem Internetkriminalisten müsste inzwischen bekannt sein, wie AN.ON funktioniert", meinte Weichert, denn alle rechtlichen und technischen Informationen sind öffentlich im Internet abrufbar. Er hält die Maßnahmen der Strafverfolger für fahrlässig.

Das ULD hat gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz Beschwerde eingelegt. AN.ON ist wieder im Netz - bald auch wieder mit einem eigenen ULD-Rechner. (ji)
Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: Bin ich betroffen? (FreeBSDler, 19.09.06 06:11)
Re: Offensichtliche Einschüchterung (FreeBSDler, 19.09.06 05:47)
Re: Kinderporno, Terrorismus, Gammelfleisch..... (FreeBSDler, 19.09.06 05:13)
Re: Kinderporno, Terrorismus, Gammelfleisch..... (Hajota, 18.09.06 20:57)
Re: Kinderporno, Terrorismus, Gammelfleisch..... (Burns, 18.09.06 19:41)
Trackback:

Anonymer Internet-Zugang wird kriminalisiert (netzpolitik.org, 16.09.06 01:40)

Willkommen im Polizeistaat (Jan Schejbal, 15.09.06 15:39)

Den falschen erwischt (Beschlagnahmung des AN.ON-Servers) (Stefans Home, 15.09.06 15:02)

Links zum Artikel
Verwandte Artikel

ULD Schleswig-Holstein


Mehr zum Thema RSS ATOM
Politik/Recht 2.0 1.0
Internet 2.0 1.0
Alle News 2.0 1.0

Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Anonymisierungsserver

AN.ON: Anonymisierungsdienst durch CCC-Server unterstützt

Anonymisierungsdienst AN.ON testet Bezahlfunktion

Heftige Kritik am Beschluss zur Anti-Terror-Datei

Live-CD für anonymen Internetzugang


 

Audio/Video | Desktop-Applikationen | Foto | Games | Handy | Internet | Mobil | OSS | PC-Hardware | Politik/Recht | Security | Software-Entwicklung | Wirtschaft | Wissenschaft

Ticker | RSS | API | Forum | Zusatz-Dienste | Jobs | IT-Events

Home | Impressum | Werbung | Freunde

Copyright © 1997 - 2010 Golem.de. Alle Rechte vorbehalten.

 

Zum Artikel Text einblenden Text ausblenden