Ungeschütztes WLAN kann teuer werden

LG Hamburg stuft Betreiber eines offenen WLAN als Störer ein

Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein Verstoß gegen zumutbare Prüfungspflichten vor. Im konkreten Fall wurde unerlaubt Musik über ein nicht gesichertes WLAN getauscht.

Anzeige

In dem von Rechtsanwalt Arno Lampmann veröffentlichten Urteil (AZ 308 O 407 / 06) des Landgerichts Hamburg vom 26. Juli 2006 heißt es: "Die Antragsgegner haben für diese Rechtsverletzungen einzustehen".

Letztendlich spiele es keine Rolle, ob die Beklagten selbst oder Dritte über das ungeschützte WLAN die Rechtsverletzungen begangen haben, so das Gericht: "Denn die Antragsgegner haben für diese Rechtsverletzung jedenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung einzustehen", heißt es in dem Urteil.

Demnach ist es ausreichend, Dritten auf Grund einer ungeschützten WLAN-Verbindung entsprechende Rechtsverletzungen zu ermöglichen. Es sei "allgemein bekannt, dass ungeschützte WLAN-Verbindungen von Dritten missbraucht werden können, um über einen fremden Internetanschluss ins Internet zu gelangen."

Ein ungeschütztes WLAN mit Internetzugang berge die "keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von - unbekannt - Dritten, die die ungeschützte Verbindung nutzen, solche Rechtsverletzungen begangen werden", so das LG Hamburg. Dies löse Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.

Letztenlich bestätigte das Landgericht Hamburg mit dieser Begründung eine einstweilige Verfügung, die eine Plattenfirma gegen den WLAN-Betreiber erwirkt hatte. Die Plattenfirma hatte die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt, was die Beklagten ablehnten.

Das Gericht betont, dass allein das Einrichten eines Passwort-Schutzes nach einer bereits erfolgten Rechtsverletzung nicht ausreicht. Das legt nahe das eine WEP-Verschlüsselung nach Ansicht des Gerichts ausreichend Schutz bietet, obwohl sich diese mit einfachen mitteln knacken lässt.


Michael - alt 12. Sep 2006

Das Studium von Jura ist u.a. das Erlernen einer ganz speziellen Sprache deren Wurzeln im...

Michael - alt 12. Sep 2006

Das verstehe ich; das geht mir manchmal genauso. Aber wie Du oben sehr richtig...

Serbitar 12. Sep 2006

Offene WLANs sind aber auch nicht für Urheberrechtsverletzungen oder zum hacken von...

Serbitar 12. Sep 2006

Woher hast du das? Quelle? Oder hast du dir das nur Ausgedacht?

~The Judge~ 12. Sep 2006

Ansichtssache. Ganz einfach: Pöbelnden Brüllaffen (sichere Indizien: Caps-Lock und...

Kommentieren


Zahnarzt-Praxis - Dr. Michael Cvachovec / 20. Sep 2007

Schlechter Zahnarzt ?

Aus dem Leben eines Szlauszafs / 11. Sep 2006

Freiheit ohne Verantwortung?

netzpolitik.org / 08. Sep 2006

Klagewellen machen freie Infrastrukturen kaputt



Anzeige
  1. Datawarehouse Engineer für Second Level Support (m/w)
    Loyalty Partner Solutions GmbH, München
  2. Lotus-Notes-Entwickler (m/w)
    Volksbank Freiburg eG, Freiburg
  3. Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w) der Gesamtprojektleitung
    Bundeskriminalamt, Wiesbaden
  4. Manager Quality Management Softwareentwicklung (m/w)
    imc information multimedia communication AG, Saarbrücken

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Filesharing

    Schweiz will Internetsperren auf das Urheberrecht ausweiten

  2. Oslic und Oscad

    Ratgeber für freie Lizenzen

  3. Datenschutz-Grundverordnung

    Chaos Computer Club fürchtet Datenschutzauflösung durch EU

  4. 3M

    Quantenpunkte sollen LCDs farbiger machen

  5. Solar Impulse

    Solarflugzeug fliegt nach Dallas

  6. Telekom

    Bundestagspetition gegen Drosselung gestartet

  7. Linuxtag 2013

    Univention Absolventenpreis für Stauvermeidung

  8. Smartphones

    Kritik an Samsungs "rabiater Vorherrschaft"

  9. Steve Wilhite

    Ehrung für den Erfinder des "Jif"-Formates

  10. Seagate

    4-TByte-Festplatte für DVR und Videoüberwachung



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Blackberry Z10 im Langzeittest: Tausche Android gegen Blackberry
Blackberry Z10 im Langzeittest
Tausche Android gegen Blackberry

Mit dem Z10 versucht Blackberry ein Comeback im Smartphone-Markt. Auch Android-Anwendungen lassen sich auf dem Gerät installieren. Golem.de-Autor Tobias Költzsch hat zwei Wochen lang sein Galaxy S3 gegen das Z10 getauscht und im Langzeittest überprüft, wie schwer ein Umstieg ist.

  1. Smartphones Blackberry Q5 im Juli, Blackberry 10.1 wird verteilt
  2. Mobilfunk Fast drei Viertel der Smartphones laufen mit Android
  3. Blackberry-Chef "In fünf Jahren gibt es keine Tablets mehr"

Tallinn-Manual: Regierung äußert sich zu Nato-Regeln zum Töten von Hackern
Tallinn-Manual
Regierung äußert sich zu Nato-Regeln zum Töten von Hackern

Das Tallinn-Manual der Nato, das im Cyberwar das Töten von Hackern erlaubt, beschäftigt jetzt auch die Bundesregierung. "Es obliegt nicht der Bundesregierung, eine breite gesellschaftliche Debatte über die Regeln zu führen", heißt es trocken.

  1. Cyberwar Experten halten Stuxnet-Einsatz für Gewaltanwendung
  2. Cyberwar BND errichtet Abteilung zur Abwehr von Hackerangriffen
  3. Cyber Defense Nato-Papier gibt Hacker zum Abschuss frei

Ruckus Wireless: Telefonzellen werden zu Gratis-Hotspots
Ruckus Wireless
Telefonzellen werden zu Gratis-Hotspots

Über 3.000 Telefonzellen stattet Ruckus Wireless als kostenlose WLAN-Hotspots aus. Das maximale tägliche Datenübertragungsvolumen liegt pro Nutzer bei 1 GByte.

  1. Projekt Millilink Fraunhofer-Institut überträgt 40 GBit/s über Richtfunk
  2. Metageek InSSIDer 3 mit Linkscore fürs Heim-WLAN
  3. Kabel Deutschland Kostenloses Berliner WLAN-Netz 250.000-mal genutzt

Zum Artikel