Cash for Art: Begriff "Künstler" weiter fassen

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Golem.de: Zum Beispiel die GEMA kassiert ja bereits an vielen Stellen Abgaben, etwa auch für Podcasts und Klingeltöne. Davon erwähnt "Cash for Art" aber nichts...

von Michel: In unserer aktuellen Presseinformation vom 4. September 2006 weisen wir darauf hin, dass die Verwertungsgesellschaften bereits eigenständig Verhandlungen mit den Telekommunikationsanbietern in puncto Vergütung bei der Weitersendung von Programmen über das Internet führen. Das ist richtig und gut so. Dennoch sind wir der Meinung, dass diese Thematik innerhalb der ohnehin anstehenden politischen Diskussion um den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle unbedingt auch gesetzlich neu geregelt werden muss. Ein entsprechender Vorschlag des Bundesrats liegt vor, der jedoch im aktuellen Regierungsentwurf zum zweiten Korb nicht berücksichtigt wurde. Dies möchten wir ändern.

Golem.de: Eine "technologieneutrale Vergütungsregelung" für Urheberabgaben klingt wie ein Schritt hin zu einer "Kulturflatrate". Soll also das Kopieren dann grundsätzlich freigegeben werden, wenn es vergütet wird?"

von Michel: Das Thema "Kopieren" ist eine andere Fragestellung, die in §54 UrhG geregelt wird und im Rahmen des ersten Korbes der Urheberrechtsnovelle bereits behandelt wurde. Demnach ist das private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten unter Berücksichtigung der rechtlichen Einschränkungen weiterhin grundsätzlich erlaubt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene "technologieneutrale Vergütung" bezieht sich lediglich auf das Weitersenderecht, in dem bisher nur die Weiterverbreitung von urheberrechtlich geschützten Programmen über das Kabelnetz eindeutig geregelt ist. "Technologieneutral" meint hier, dass auch DSL, Handy-TV, Satellit und andere (auch zukünftige) Medientechnologien diesem Gesetz unterworfen werden müssen.

Golem.de: Wer sollte Ihrer Meinung nach die von Ihnen geforderten neuen Abgaben verwalten?

von Michel: Mit den Verwertungsgesellschaften verfügt Deutschland über ein ganz hervorragendes und im Übrigen gesetzlich geregeltes System, angemessene Urheberrechtsvergütungen zu erheben und anschließend an die Kreativen auszuschütten. Dieses System hat sich über viele Jahrzehnte bewährt und ist unserer Meinung am besten geeignet, um die von uns geforderten, angemessenen Vergütungen für die Weitersendung von Programmen bei den betroffenen Unternehmen einzufordern. Eine neue rechtliche Grundlage, die Betreiber aller modernen Medienübertragungswege konsequent in die Pflicht nimmt, würde unserer Ansicht nach den Verwertungsgesellschaften ihre Arbeit jedoch erheblich erleichtern.

[Das Interview führte Robert A. Gehring]

 Cash for Art: Begriff "Künstler" weiter fassen

graf porno 08. Sep 2006

*Juhu*

Viego 08. Sep 2006

Laut dem Artikel qualifizert sich doch jeder der einen Text schreibt und publiziert als...

loadfreakx 08. Sep 2006

Du bist ja noch dümmer als jeder troll. Oder brauchst du bei jedem text die ironie...

loadfreakx 08. Sep 2006

Psssst, halt ja den schnabel! Wer weiß welches Geldgeile, Machthungrige Schwein das liest?

loadfreakx 08. Sep 2006

Wow, full ack. Teffernder kann man dieses hochtrabende geschwafel nicht übersetzten!

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