Nix gibt's frei: Fotos von Bundestags-Kunstwerken im Blog

Fotografieren ja - veröffentlichen nein

Petra Tursky-Hartmann, die das private Blog 'Hotel Falckenstein' betreibt, hat drei selbstgemachte Fotos von Kunstwerken im Deutschen Bundestag und im Willy-Brandt-Haus veröffentlicht. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst wollte dafür einen kleinen Obolus - den die Bloggerin sogar zu zahlen bereit war. Doch dann hat der Künstler selbst die Veröffentlichung der Bilder im Blog untersagt.

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Die Fotos zeigen die Kunstwerke 'Der Bevölkerung' von Hans Haacke, die Installation von Joseph Kosuth im Paul-Löbe-Haus und die Willy-Brandt-Skulptur von Rainer Fetting im Willy-Brandt-Haus. Verboten ist das Fotografieren der Kunstwerke nicht.

Wer die Bilder der Kunstwerke im Internet veröffentlicht, muss allerdings die Genehmigung des Rechteinhabers haben - die VG Bild-Kunst vertritt diese und verlangte für die drei Fotos pro Monat 2,- Euro plus 7 Prozent Mehrwersteuer. Die Bloggerin schloss nach eigenen Angaben am 1. August 2006 einen Jahresvertrag für 25,68 Euro.

Doch damit war der Ärger nicht zu Ende: Der Künstler selbst hat nun seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Fotos untersagt. Die Bloggerin indes schrieb einen Brief an das Präsidium des Deutschen Bundestages. Darin bittet sie u.A. um Auskunft, wie viel Bundestagsabgeordnete Fotos der betroffenen Kunstwerke veröffentlicht haben und ob sie Honorare an die VG Bild-Kunst zahlten, wie oft der Künstler bislang Veröffentlichungsverbote für Fotos des Kunstwerks "Der Bevölkerung" ausgesprochen habe und was das Kunstwerk den Steuerzahler gekostet habe.

Tursky-Hartmann fordert, dass Kunstwerke im Deutschen Bundestag gekennzeichnet werden, die nicht rechtefrei sind. Sollten Künstler mit der Fotoveröffentlichung nicht einverstanden sein, sollte dies vorher klar gemacht werden, um unnötigen Missverständnissen aus dem Wege zu gehen.


kaukomieli 06. Sep 2006

das ist so nicht richtig. Urheber ist immer der Schöpfer des werkes (§7 UrhG). Dieser...

kaukomieli 06. Sep 2006

wenn die rechtslage klar wäre, dann könntest du dir den teil mit "deines wissens...

kaukomieli 06. Sep 2006

mich würde ja mal interessieren ob man dem nicht die einrede des venire contra factum...

Ron.W 31. Aug 2006

Wie wär's mit einem kleinen Zusatz, der dem Schriftzug angefügt wird? Das wäre angesichts...

Kauder Welch 30. Aug 2006

es ist erstaunlich wie viel zeit manche leute haben um sich immer über irgend etwas zu...

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