Tauschbörsennutzerin nach Festplatten-Löschung verurteilt

Löschung der Daten als böswillige Handlung eingestuft

Ein Distriktgericht im US-Bundesstaat Texas hat am 23. August 2006 eine Tauschbörsennutzerin wegen Beweisvernichtung zu Schadensersatz verurteilt. Die Plattenfirma Arista Records hatte die Beklagte Tschirhart wegen Urheberrechtsverletzungen in einem Zivilprozess vor Gericht gebracht. Durch Löschen der Festplatte hatte Tschirhart verhindern wollen, dass die Kläger Beweise gegen sie in die Hand bekommen.

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Von der Firma Arista Records beauftrage Experten hatten behauptet, dass die Angeklagte im Verlauf des Jahres 2005 mehr als 200 verschiedene Musiktitel in Tauschbörsen angeboten hatte. Vor Gericht hatte Arista die Übergabe der Festplatte aus Tschirharts Computer verlangt, um diesen Vorwurf beweisen zu können. Das Gericht ordnete die Übergabe der Festplatte an. Die Beklagte benutzte in dieser Situation eine spezielle Software, um die Daten auf ihrer Festplatte vollständig zu löschen.

Die Anwälte von Arista beantragten daraufhin, dass der Prozess ohne weitere Verhandlung mit einem Urteil zu Gunsten der Kläger beendet werden sollte. Das Gericht gab dem Antrag statt und sprach den Klägern Schadensersatz entsprechend ihren Forderungen zu.

Das Gericht sah in dem Verhalten der Beklagten eine absichtliche Störung des Rechtsprozesses. Durch die Löschung der Festplatte seien die wichtigsten Beweise der Kläger vernichtet worden. Da die Aktion der Angeklagten in dem Wissen um die gerichtliche Anordnung zur Übergabe der Beweismittel erfolgte, ordnete das Gericht die Löschung als böswillige Handlung ein. Gemäß der US-amerikanischen Zivilprozessordnung darf ein Gericht in einem solchen Fall die "Nichterfüllung einer Rechtspflicht" durch eine Partei feststellen und ohne weiteres Verfahren zu Gunsten der anderen Partei entscheiden.

Im amerikanischen Urheberrecht (Copyright) sind Strafen bis zu 150.000,- US-Dollar pro Verletzungshandlung vorgesehen. Bei mehr als 200 illegal verbreiteten Liedern droht Tschirhart nunmehr eine Schadenersatzforderung von mehr als 30 Millionen US-Dollar. [von Robert A. Gehring]


Erwin Lindemann 03. Sep 2006

Das wäre doch wirklich mal wa, womit sich Anwälte beschäftigen sollten: Die Scherzkekse...

@ 01. Sep 2006

VUNG = Vernichtung, sorry ;-)

@ 01. Sep 2006

http://forum.golem.de/read.php?12883,711387,717275#msg-717275

@ 01. Sep 2006

Selbst dann ist dasw Urteil zweifelhaft: 1. Es gilt die Unschuldsvermutung. 2. Die...

pool 31. Aug 2006

Dann verstehe ich das voll und ganz und unterstütze das Urteil. Es wäre nur etwas...

Kommentieren


Bernds Blog / 27. Aug 2006

Krasses Copyright-Urteil



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