Keine Angst vor VIRTUALDUB (Update)

Neuauflage der FTP-Explorer-Abmahnwelle

Wie bereits berichtet bekommen Webseiten-Betreiber seit einigen Tagen Post aus Karlovy Vary, auch als Kurstadt Karlsbad bekannt, in denen ihnen eine Verletzung der Marke "VIRTUALDUB" vorgeworfen wird. Golem.de bat die Berliner Rechtsanwälte Robert Rogge und Michael Plüschke um eine Einschätzung der Lage.

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Grundlage der Abmahnung sind die Links der Seitenbetreiber auf eine der zahlreichen Download-Möglichkeiten im Internet zum Programm "VirtualDub". Inhalt des Schreibens ist die Aufforderung, den Link aus dem Internet zu entfernen und 160,- Euro als Schadenersatz für entgangene Lizenzgebühren zu zahlen.

Die Absenderfirma mit dem Namen "Internet Dienstleistungen Kliemen" beruft sich dabei auf die seit dem 31. Mai 2006 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke "VIRTUALDUB". Inhaber dieser Marke ist Raimar Kliemen aus Hochdorf-Assenheim im Rhein-Pfalz-Kreis.

So leicht wie sich Herr Kliemen das Beitreiben vermeintlicher Schadenersatzansprüche wegen Markenverletzung vorstellt, ist es jedoch laut Rogge und Plüschke nicht. Denn "VirtualDub" ist ein seit Jahren bekanntes freies Programm zum Aufnehmen und Bearbeiten von Videos. Spätestens seit der "PowerPoint"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. April 1997 stehe fest, dass Computerprogramme dem Werktitelschutz unterliegen. Das bedeutet, dass der Titel eines Computerprogrammes als solcher (ohne weitere Eintragung) einen Titelschutz genießt. Voraussetzung dafür sei aber die öffentliche Verbreitung und, um auch den deutschen Markenschutz zu tangieren, die Verbreitung für den deutschen Markt.

Das dürfte auch für das Programm VirtualDub gelten, da es seit langem auch in Deutschland zum Download angeboten wird. Zum Zeitpunkt der Markenanmeldung von Herrn Kliemen am 16. Januar 2006 bestand der Schutz für diesen Titel bereits.

"So wird Herr Kliemen seinen Kuraufenthalt in Karlsbad wohl selbst bezahlen müssen und nicht die Fangemeinde der freien Videobearbeitungssoftware", so die Anwälte. "Als Tipp für diese(!) Abmahnung kann nur geraten werden, die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und Herrn Kliemen die Freiheit zu lassen, sein vermeintliches Recht gerichtlich durchzusetzen. Sollte allerdings eine einstweilige Verfügung gegen einen Seitenbetreiber ergehen, ist auf jeden Fall dagegen vorzugehen, unter den oben genannten Bedingungen dürfte dies erfolgreich sein."

Das Vorgehen von Kliemen erinnere ein wenig an die vor einigen Jahren gegen die zeitweilige Inhaberin der Marke "Explorer" ergangene Entscheidung, mit der die entsprechende Marke am am 30. Juli 2002 gelöscht wurde. Zur Begründung führte damals das Deutsche Patent- und Markenamt aus: "Die Markeninhaberin war nach Überzeugung der Markenabteilung im Zeitpunkt der Anmeldung der gegenständlichen Marke am 22.09.1995 bösgläubig. Als Fälle der Bösgläubigkeit kommen allgemein die Tatbestände der Markenerschleichung, der Sperrmarke und der Hinterhaltsmarke in Betracht."

Nachtrag vom 18. August 2006, 16:20 Uhr:
Mittlerweile gibt es auch andere Ansichten bezüglich der Gefährlichkeit der Abmahnmasche. Rechtsanwalt Robert Rogge widerspricht dem aber: "Im Lawblog ist Kollege Boecker der Ansicht, daß der Werktitelschutz des Programmes VirtualDub nur dem Urheber des Programmes, also Avery Lee, zustehe. Als Ausweg wird eine Erklärung von Avery Lee genannt, die es Dritten gestattet, sein Werktitelrecht zur Verlinkung seiner Webseiten und seines Programmes zu benutzen. Diese Erklärung liegt jedoch aus unserer Sicht bereits mit der GNU-GPL vor, unter der das Programm steht. Diese gestattet (auch) ausdrücklich die Weiterverbreitung des Programmes."


huahuahua 24. Aug 2006

sehr gut erkannt! hehehe, der eine kann lesen, der andere nicht...

2cent 23. Aug 2006

http://www.virtualdub.org/blog/pivot/entry.php?id=125

ixe23 21. Aug 2006

Sach ma die Addresse büdde denn ich will mir die seite ma anguggen und sehen was er denn...

@ 21. Aug 2006

""Im Lawblog ist Kollege Boecker der Ansicht, daß der Werktitelschutz des Programmes...

Jörg Dennis Krüger 19. Aug 2006

Golem führt hier keine Rechtsberatung durch, sondern gibt nur die Aussagen und Meinungen...

Kommentieren


Kuroi Tenshi's darkness / 19. Aug 2006

Das mit der Marke ist aber auch eine dolle Sache

blog.deobald.org / 17. Aug 2006

VirtualDub und die Abmahnung…

Jan Schejbal / 17. Aug 2006

Markenmissbrauch



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