Abmahn-Masche mit VirtualDub

Webdesigner droht Webseitenbetreibern

Ein offenbar nach weiteren Einnahmequellen suchender deutscher Webdesigner mahnt gerade aus Tschechien Webseiten-Betreiber ab, welche die etwa seit dem Jahr 2000 bekannte freie Video-Editing-Anwendung VirtualDub verlinken bzw. nennen. Auffällig ist dabei der geringe geforderte Schadensersatz, dass das Schreiben nicht von einem Anwalt kommt und die Wortmarke erst seit Ende Mai 2006 angemeldet ist.

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Mit der vom Patentamt akzeptierten Wortmarken-Anmeldung hat der Webdesigner aus Hochdorf-Assenheim laut Berichten in Foren wie etwa dem von Computerbase mehrere Webseiten-Betreiber angeschrieben. Durch die Nennung von VirtualDub bzw. VirtualDub Mod und durch deren Verlinkung würde ein Schaden entstehen, so die Behauptung. Die Webseitenbetreiber würden angeblich Werbung für eine Konkurrenz-Firma bzw. deren Produkt machen und damit die "Internet Dienstleistungen Kliemen" schädigen.

Während das unter GPL stehende Open-Source-Projekt VirtualDub und dessen modifizierte Version VirtualDub Mod schon seit Jahren existieren, findet sich auf der Flash-lastigen Webseite des Abmahners nichts zu einem Produkt namens VirtualDub. Stattdessen wird für die üblichen Webdesign-Dienstleistungen und mit Vertrauen geworben, wobei der Kontakt zum Kunden dann aber doch nicht so wichtig zu sein scheint, denn eine E-Mail-Adresse gibt es zwar, aber keine Telefon-Nummer, auch nicht im Telefonbuch oder den gelben Seiten. Allerdings kam der Abmahn-Brief sowieso über eine "Niederlassung 2" in Tschechien, unter deren Nummer sich nur ein Anrufbeantworter meldete.

Unter Berufung auf die Markenrechtsverletzung verlangt Kliemen 160,- Euro und das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung mit einer vereinbarten Strafe von 5.000,- Euro, andernfalls würde die Angelegenheit mit einem Streitwert von 50.000,- Euro vor Gericht ausgetragen. "Wir werden unsere Marke schützen und gegen jeden Missbrauch 'Markenpriraterie' vorgehen", heißt es abschließend.

Dass Kliemen sich dennoch großzügig zeigt, da auf eine "unnötige Anwaltsbeauftragung" im Sinne der Abgemahnten verzichtet wird, deutet eher darauf hin, dass selbst unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden sollen. Vielleicht auch, weil die Widerspruchsfrist für die von Kliemen angemeldete Marke "VIRTUALDUB" noch läuft. Wer angeschrieben wurde, sollte sich also nicht selbst vertreten, sondern seinerseits einen Anwalt zu Rate ziehen - die Kosten dafür werden oft überschätzt.


Günter Frhr... 20. Aug 2006

Nur eine schön teure EV. Dann braucht der RA auch nicht mehr sein Honar einklagen, er...

Besucher 18. Aug 2006

Hallo Herr Kurz, haben Sie schon mal die bei Denic hinterlegte Anschrift für kliemen.de...

hannibalstgt 18. Aug 2006

hannibalstgt 18. Aug 2006

Der mich beratende Patentanwalt hat gesagt, dass er immer ohne Einschreiben versendet...

Wolfgang Kurz 18. Aug 2006

---> ist geschehen, bis jetzt keine Reaktion. E-Mail: info@kliemen.de ---> siehe...

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Kuroi Tenshi's darkness / 19. Aug 2006

Das mit der Marke ist aber auch eine dolle Sache



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