Open-Source-Software zwischen Moral und Freiheit

Debatte um Lizenzbeschränkung auf humane Einsatzbereiche

Die Entwickler der freien Cluster-Software GPU haben in ihren Lizenzbestimmungen ein Statement gegen Krieg und militärische Zwecke abgegeben. Sie vertreiben das Programm unter einer abgewandelten GPL-Version, in der jegliche Verwendung untersagt wird, die Menschen Schaden zufügen könnte. Diese Einschränkung der Verwendungsfreiheit löste eine kontroverse Debatte aus.

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"The program and its derivative work will neither be modified or executed to harm any human being nor through inaction permit any human being to be harmed", lautet die durch die Entwickler von GPU (Global Processing Unit) eigenhändig der General Public Licence (GPL) hinzugefügte Klausel. Angelehnt ist die Formulierung an die "Three Laws of Robotics" des Science-Fiction-Autors Isaac Asimov. Die hinter der Lizenzbeschränkung stehende Intention wird bei den meisten grundsätzlich auf Zustimmung stoßen. Vor allem - so sollte man denken - bei den als liberal geltenden Befürwortern freier Software. Dennoch: Die modifizierte Lizenz hat allerhand Diskussionen ausgelöst.

Die "no-military-use-Lizenz" ist keine GPL!
So hat sich Richard Stallman, der Erfinder der GPL, nach Berichten des Online-Nachrichtenmagazins Newsforge skeptisch gegenüber der GPL-Modifizierung geäußert. Auf der Forumsseite des GPU-Projekts ist zu lesen, dass die Hüterin der GPL, die Free Software Foundation (FSF), untersagt haben soll, die GPU-Lizenz als GPL zu bezeichnen. Newsforge zitiert außerdem Richard Stallman, dessen Meinung nach Entwickler nicht das Recht hätten, den Anwendern ihrer Software Beschränkungen aufzuerlegen.

Richtig ist, dass die GPL nicht beliebig verändert und in anderer Version veröffentlicht werden darf. Der Lizenztext ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk, das von Richard Stallman und Eben Moglen verfasst wurde. Das Copyright an der Lizenz liegt bei der Free Software Foundation. Geschützte Texte dürfen dabei grundsätzlich nur mit Zustimmung der Rechtsinhaber verändert werden, was unter Umständen auch für die Hinzufügung neuer Textabschnitte (wie einer neuen Klausel) gilt. Nichts anderes gilt auch für die GPL: Die Lizenz erlaubt zwar, die hierunter lizenzierte Software beliebig zu verändern und veränderte Versionen zu veröffentlichen. Für den Text der General Public License selbst gilt diese Nutzungsfreiheit aber nicht.

Im Gegenteil: Nach Ziffer 9 der GPL ist allein die FSF berechtigt, die Lizenz zu ändern ("The Free Software Foundation may publish revised and/or new versions of the General Public License from time to time."). Änderungen durch Dritte bedürfen daher der Zustimmung der FSF, die mitunter auch erteilt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Affero Public Licence, die eine - mit Zustimmung der FSF - zusätzlich eingefügte Klausel (Ziffer 2d) enthält. Der GPU-Lizenz wurde eine solche Zustimmung offensichtlich nicht erteilt.

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Jan.G 20. Aug 2006

Wie meinst Du das?

Melanchtor 18. Aug 2006

Außer bei gewissen Normabweichlern? Nebenbei, wolltest du Kinder gegen Übergriffe...

Melanchtor 18. Aug 2006

Ich verstehe, dass du den Wunsch deiner Mutter nicht respektierst, ich verstehe nicht...

Michael - alt 18. Aug 2006

Aleco, das war überzogen. Ich fand den Verweis auf Pädophilie in dem Zusammenhang nicht...

Michael - alt 18. Aug 2006

Meine Mutter hat so eine Patientenverfügung auch vorbereitet. Ich unterschreibe sie...

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6c696e7578.de / 15. Aug 2006

Freie Software gegen den Krieg



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