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Networld / 02.08.2006 / 09:01 Trackback     Versenden     Druck 

Frankreich: iTunes-Gesetz verstößt gegen Menschenrechte

Gesetz teilweise für ungültig erklärt

Der französische Verfassungsrat hat wesentliche Passagen des so genannten iTunes-Gesetzes für ungültig erklärt. In seiner Entscheidung, die am Donnerstag der vergangenen Woche veröffentlicht worden ist, verweist der Verfassungsrat laut New York Times zur Begründung wiederholt auf die Deklaration der Menschenrechte von 1789.

Zu den vom Verfassungsrat für ungültig erklärten Bestandteilen des Gesetzes gehören die niedrigen Strafsätze für Tauschbörsennutzer und die Verpflichtung, DRM-Schnittstellen kostenlos für Konkurrenten offen zulegen. Mehr als 100 Abgeordnete der französischen Nationalversammlung hatten den Verfassungsrat nach Verabschiedung des Gesetzes zu dessen Überprüfung angerufen.

Aufgabe des Verfassungsrates ist es, Gesetze auf Verlangen nach ihrer Verabschiedung und vor ihrer Unterzeichnung durch den Präsidenten im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der französischen Verfassung, der Deklaration der Menschenrechte und der Präambel zur Verfassung der Vierten Republik zu prüfen. Anders als das deutsche Verfassungsgericht kann der Verfassungsrat einmal erlassene Gesetze nicht mehr überprüfen.

Der Verfassungsrat begründete seine Entscheidung nach Angaben der New York Times damit, dass das Gesetz in entscheidenden Passagen gegen den von der Verfassung und in der Deklaration der Menschenrechte garantierten Eigentumsschutz verstoßen würde. Mit zu niedrigen Strafsätzen für Tauschbörsennutzer würde der Anspruch auf Schutz des geistigen Eigentums unterhöhlt. Auch dürften Anbieter proprietärer DRM-Systeme nicht dazu gezwungen werden, ohne finanzielle Kompensation Schnittstellen zu ihrer Technologie offenzulegen.

Kernbestimmungen des von der französischen Nationalversammlung und dem französischen Senat bereits verabschiedeten Gesetzes können somit nicht in Kraft treten. Der französische Gesetzgeber hat nunmehr entweder die Möglichkeit, das Gesetz mit den vom Verfassungsrat vorgenommenen Streichungen zu akzeptieren, oder einen neuen Gesetzentwurf einzubringen. Mit dem Gesetz soll die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 in französisches Recht umgesetzt werden.

Die ersten Reaktionen auf die Entscheidung des Verfassungsrates fielen gemischt aus. Während die Rechteinhaber und Rechteverwerter die Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums begrüßten, äußerten Interessenvertreter der Tauschbörsennutzer Kritik. Jean-Baptiste Soufron von den Audionauten erklärte das französische gesetz zum "härtesten Internetgesetz, das weltweit verabschiedet wurde". Lionel Thoumyre, Vertreter der Verwertungsgesellschaft Spedidam, sieht gar "Millionen Internetnutzer mit einem Bein im Gefängnis".

Unter französischen Parlamentariern ist umstritten, wie das weitere Vorgehen aussehen soll. Während Abgeordnete der konservativen Regierungspartei UMP keine größeren Probleme mit dem vom Verfassungsrat gekürzten Gesetzestext haben, sehen insbesondere die Sozialisten dringenden Handlungsbedarf. [von Robert A. Gehring] (ji)
Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: Menschenrecht verlangt Handabhacken bei... (Rakoon, 04.08.06 10:03)
Re: Menschenrecht verlangt Handabhacken bei... (ShadowXX, 04.08.06 09:03)
Re: Bitte zuerst das wichtige (Alternativ..., 03.08.06 06:00)
Re: Menschenrecht verlangt Handabhacken bei... (LD, 03.08.06 01:15)
Re: geistiges eigentum gibt es (murx, 02.08.06 19:16)
Trackback:

Werden Raubmordkopiernaziterroristen demnächst vor den Internationaler Strafgerichtshof gezerrt? (feierabendblog.de, 02.08.06 09:32)

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