US-Musikfirmen ziehen Klage zurück

Plattenfirmen müssen für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen

Ein US-Distriktgericht in Oklahoma hat jetzt eine Klage unter anderem durch die Plattenfirma Capitol Records gegen Deborah Foster und ihre Tochter Amanda wegen Filesharing abgewiesen. Die Kläger hatten die Abweisung der Klage selbst beantragt. Zugleich wurde damit die Klage von Deborah Foster hinfällig. Die Kosten des Verfahrens müssen die Kläger tragen.

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Das Verfahren endete für die Musikindustrie mit einem Fiasko. Es begann im November 2004, als Capitol Records Klage gegen die Krankenschwester Deborah Foster einreichte. Sie hätte, so lautete der Vorwurf, illegal Musik im Internet verbreitet und somit Urheberrechte der Kläger verletzt. Die Identität von Deborah Foster wurde an Hand der für den Dateitausch benutzten Internetadresse beim Provider ermittelt. Im Juli 2005 wurde die Klage erweitert und auch Deborah Fosters Tochter, Amanda Foster, verklagt.

Im Dezember 2005 gab das Gericht den Klägern aus der Musikindustrie im Grundsatz Recht. Ein anschließend unterbreitetes Angebot zur außergerichtlichen Einigung schlug Deborah Foster - anders als viele andere von der Klagewelle der Musikindustrie Betroffene - jedoch aus. Stattdessen erhob sie selbst Klage beim zuständigen Distriktgericht.

Sie erklärte, dass sie zu der Zeit, in der sie und ihre Tochter angeblich Musik im Internet verbreitet haben sollen, keinen funktionsfähigen Computer besessen und auch ihren Internetzugang nicht benutzt hätten. Die Klage gegen sie sei also zu Unrecht erhoben worden. Sie beantragte die Abweisung der Klage und erhob ihrerseite Klage wegen falscher Anschuldigungen, da die Kläger keinerlei Beweise für ihre Anschuldigungen vorgebracht hätten.

Um möglichen Konsequenzen aus dieser Gegenklage zu entgehen, haben die klagenden Musikfirmen daraufhin vor dem Distriktgericht die Abweisung ihrer eigenen Klage beantragt, wodurch die Klage von Deborah Foster gegenstandslos werden sollte. Richter Lee West hat diesem Antrag am 13. Juli 2006 im Wesentlichen stattgegeben; Klage und Gegenklage sind somit nichtig. Allerdings muss die Musikindustrie, anders als von ihr beantragt, auch die Kosten des Anwalts von Deborah Foster tragen, da sie in diesem Verfahren "die siegreiche Partei" sei, wie es im Urteil heißt.

Der Ausgang des Verfahrens hat Präzedenzcharakter. Es ist damit zu rechnen, dass weitere, ähnlich gelagerte Fälle eingestellt werden. [von Robert A. Gehring]


siowre 16. Jul 2006

..weil die riaa schiss bekommen hat! erstens: der msuikkonzern ist bereits vor gericht...

decimad 15. Jul 2006

Na, da hat aber mal wieder jemand ohne Ahnung die Wikipedia durchstöbert, um hier etwas...

tac 14. Jul 2006

Genau das würde mich auch mal interessieren. Hat jemand dazu evt weiterführende Links...

doof? 14. Jul 2006

Hoffentlich bekommts du keine Unterstützung wenn du deine Arbeit verlierst. Hmpf dummer...

moe 14. Jul 2006

Also normalerweise haben sie ja mit ihren Logdateien und der IP->Name Zuordnung vom...

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