Urheberrecht: Bundesregierung kontra Bundesrat

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Die Bereitstellung von geschützten Werken in Intranets stellt einen anderen Streitpunkt zwischen Bundesrat und Bundesregierung dar. Nach derzeit geltendem Recht dürfen etwa Universitäten einzelne urheberrechtlich geschützte Werke in begrenztem Umfang für geschlossene Benutzergruppen zur Verfügung stellen, wenn dieses Unterricht und Forschung dient. Die Bestimmung ist bis Ende 2006 befristet und gilt nicht für Schulen oder ähnliche Bildungseinrichtungen.

Der Bundesrat hatte gefordert, den entsprechenden Paragrafen unbefristet zu verlängern und seine Geltung auf "Bildungseinrichtungen, wie etwa die nicht öffentlich zugänglichen Bibliotheken an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Schulen" zu erweitern. Diese Forderung wurde mit dem Verweis auf den Auftrag der Bildungseinrichtungen, "die Medienkompetenz zu fördern und gerade den Schülerinnen und Schülern sowie den Studierenden, die nicht selbst über die erforderlichen Geräte verfügen, die Nutzung digitaler Medien nahe zu bringen."

Nach Meinung der Bundesregierung ist das nicht möglich: "Gegen eine noch weitere Ausdehnung sprechen die auch verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Verlage." Allerdings deutet die Bundesregierung zumindest für Schulen einen Ausweg an, wenn sie darauf verweist, "dass es sich bei Schulbibliotheken, jedenfalls soweit sie der Gesamtheit der Lehrer und Schüler einer Schule offen stehen, um 'öffentlich' zugängliche Bibliotheken handelt."

In etlichen weiteren Punkten beharrt die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat auf ihren Positionen aus dem Gesetzentwurf. Das betrifft unter anderem die Wiedergabe von Archivwerken, die Pauschalvergütung für Internetpublikationen ohne DRM, die gedeckelte Höhe der Kopierabgaben auf Geräte wie Drucker und Scanner sowie die Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten.

Die weitgehend kompromisslose Haltung der Bundesregierung macht die Verhandlungen mit dem Bundesrat nicht einfacher. An eine Verabschiedung des 2. Korbs noch in diesem Jahr glaubt die Bundesregierung daher selbst nicht: "Da nicht sichergestellt ist, dass das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vor Ablauf des 31. Dezember 2006 bereits in Kraft getreten sein wird", heißt es auf Seite 10. Der "2. Korb" wird also wohl noch eine Weile für Diskussionen sorgen. [von Robert A. Gehring]

 Urheberrecht: Bundesregierung kontra Bundesrat

ZDragon 21. Jun 2006

Mag jetzt übertrieben klingen, aber ich finde diese idiotischen neuen Gesetze sowas von...

Martin F. 21. Jun 2006

-------------------------------------------------------> Raub ist unter Gewaltandrohung...

Verstehnix 20. Jun 2006

Du hast noch eines vergessen - die totale Überwachung... Die wird ja auch dazukommen...

qpid 20. Jun 2006

Wenn du das Kopieren aufhalten kannst, nur zu! Ansonten denk mal über Alternativen nach...

Pollux 20. Jun 2006

------------------------------------------------------- Denkt eigentlich jemand an die...

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