Musikindustrie kämpft gegen Tiscali und AllofMP3

Tiscali hat seine "JukeBox" abgeschaltet, AllofMP3 macht weiter

In zwei prominenten Fällen geht die Musikindustrie gegen kommerzielle Anbieter von Musik-Downloads vor: Tiscali und AllofMP3.com. Beide sagten nun in Stellungnahmen, ihre Angebote seien legal. Dennoch hat Tiscali seinen Dienst vorläufig eingestellt, AllofMP3.com macht bisher weiter. In einem offenen Brief kritisiert Tiscali die Musikindustrie scharf.

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Unter der Betreffzeile "Es ist nahezu unmöglich, mit der europäischen Musikindustrie dabei zusammen zu arbeiten, einen legalen Online-Musikvertrieb zu fördern", schreibt Mario Mariani, Senior Vice President bei Tiscali: "die Kurzsichtigkeit der Plattenfirmen ist überraschend: sie versuchen weder zu verstehen, welche Bedürfnisse und Gewohnheiten Musikfans haben, die Musik über das Internet konsumieren, noch zu verstehen, was die Künstler wollen, die direkt von diesem System profitieren."

Tiscali hatte vor einem Monat seinen "Juke Box" genannten Dienst eröffnet, der es Nutzern erlaubt, sich in einem Peer-to-Peer-Netz Musik von den Rechnern anderer Nutzer streamen zu lassen. Ein Download ist nicht möglich. Juke Box wurde in Italien und Großbritannien angeboten. Nach Angaben von Tiscali haben nun Vertreter der europäischen Plattenmajors gefordert, die Suchmöglichkeit nach Künstlern abzuschalten. Die Suche anhand von Künstlernamen sei ein "interaktiver Dienst", der getrennt mit den Plattenfirmen vereinbart werden müsse. Die "nicht-interaktiven Rechte" können dagegen mit den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden.

Genau das hatte Tiscali getan und eine Lizenz der italienischen Musikverwertungsgesellschaft SCF (Società Consortile Fonografici) erhalten. "SCF ist daran beteiligt, einen Dialog zu schaffen zwischen Online-Nutzern von Musik und Rechteinhabern, um so die vielen Möglichkeiten zu nutzen, die das Internet der Musikindustrie bietet", hatte SCF-Präsident Gianluigi Chiodaroli nach Angaben des britischen IT-Nachrichtendienstes The Register in einer Stellungnahme zur Eröffnung gesagt. "Diese experimentelle Webcasting-Vereinbarung gilt in jedem europäischen Land, in dem Tiscali seinen Service anbieten möchte", ergänzte Chiodaroli.

Die Vereinbarung reiche aber nicht aus, um die Suche über Künstlernamen abzudecken, argumentieren die Plattenfirmen. "Nicht interaktive Rechte" decken lediglich Dienste wie Internetradio ab, das vom Nutzer nicht beeinflusst werden kann. Durchsuchbare Dienste seien nur durch "interaktive Rechte" gedeckt, die mit den Plattenfirmen einzeln ausgehandelt werden müssen. Das tat Tiscali nicht und schaltete stattdessen das Angebot ab.

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randhi 28. Dez 2006

Pandora ist gut, aber last.fm ist besser - solltet ihr reinschaun!

Deluxe23 26. Jun 2006

mal so ne frage, die ich noch nich ganz zu ende gedacht habe. Der bestehende Musikmarkt...

Deluxe2323 26. Jun 2006

Öhm was ist ein Raubkopierer ?! Raub setzt immer eine Handlung mit Gewalt vorraus ... Von...

Rechtsberater 23. Jun 2006

Das ist was anderes. Die machen sich wirklich strafbar, weil sie die Daten VERBREITEN...

Jannice 2//i3... 22. Jun 2006

Ich darf Ihnen zwar strenggenommen keine Informationen über Ihre :Zukunft: mitteilen...

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node-0 / 06. Okt 2006

AllofMP3 vs. USA vs. WTO

problematik.net / 08. Jun 2006

musikindustrie deathmatch - never ending story?



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