Yello gewinnt gegen GoYellow

Gericht sieht Verwechslungsgefahr und Rufausbeutung

Das Branchenverzeichnis GoYellow musste vor dem Landgericht München I eine herbe Schlappe hinnehmen und unterlag dem Stromanbieter Yello. Das Gericht untersagte GoYellow die weitere Verwendung seiner bisherigen Firmenbezeichnung, seiner Internetadressen und seines Firmenlogos. Gleichzeitig ordneten die Richter die Löschung von GoYellow im Handelsregister an. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

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Die für Markenstreitsachen zuständige 1. Kammer des Landgerichts München für Handelssachen gab dem Stromanbieter Yello Recht, der durch GoYellow seine Markenrechte verletzt sieht und daher gegen GoYellow geklagt hatte.

Das Gericht untersagte GoYellow die weitere Verwendung seiner Firmenbezeichnung, seiner Internetadressen und seines Firmenlogos. Gleichzeitig ordnete sie die Löschung der Firma der Beklagten im Handelsregister an und verpflichtete diese zum Schadensersatz gegenüber dem Stromanbieter. Über die Höhe dieses Schadensersatzes entschieden die Richter noch nicht.

Die Richter sehen eine Verwechslungsgefahr mit der Marke Yello sowie eine Rufausbeutung durch GoYellow. Yello habe die eigene Marke in den Jahren 2001 und 2002 unter anderem auch für das "Bereitstellen von Informationen im Internet", "Online-Dienste, nämlich Übermittlung von ... Informationen aller Art" und "Dienstleistungen einer Datenbank" schützen lassen, so dass zwischen den von der Beklagten angebotenen und den für die Klägerin geschützten Dienstleistungen Identität bestehe. Zwischen beiden Firmenbezeichnungen gebe es Zeichenähnlichkeit und damit Verwechslungsgefahr, da die Hinzufügung im Firmennamen der Beklagten keine mitprägende Funktion habe, sondern zu dem prägenden Bestandteil (der englischen Farbbezeichnung für gelb) hinführe.

GoYellow habe mit der Verwendung der angegriffenen Bezeichnungen zudem den Ruf von Yello ausgebeutet, die ihren Markennamen 1999 mit einer groß angelegten Werbekampagne zur bekanntesten Strommarke in Deutschland gemacht habe.

Dass GoYellow bei der Rufausbeutung gezielt und damit unlauter vorging, schlossen die Richter daraus, dass die Beklagte auch die exakte Schreibvariante der englischen Farbbezeichnung im klägerischen Namen als eigene Domain registrieren ließen und dass sie zunächst vorgehabt hätten, ihren Firmennamen in Anlehnung an den Namen des größten Suchmaschinenanbieters im Internet zu bilden.

Das Urteil des Landgerichts München I ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegenüber anderen Medien bekräftigte GoYellow, man sei zuversichtlich, den Namen behalten zu können.


sonja1981 18. Okt 2011

finde ich ebenfalls schwachsinnig. es gibt so viele firmennnamen, die ähnlich...

blade_1690 24. Nov 2007

Naja, zumindest wurde es nicht so öffentlich gemacht. ich hab nichts davon mitgekriegt xD

zweeen 17. Dez 2006

Wie kann man goyellow mit yellow strom verwechseln? Für mich ist das alles mal wieder...

der Mann für... 21. Jul 2006

man kann sich eben sachen sichern, die man irgendwann manchen möchte und yello hat ist...

keinereiner 07. Jun 2006

http://www.yello.ch/Yellox.html

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XPlus-Web / 09. Jun 2006

Yello gewinnt gegen GoYellow

problematik.net / 07. Jun 2006

goyelllow - going banans?

MarkenBlog / 07. Jun 2006

Schon wieder Markenstress für GoYellow

muepe.de | weblog peter müller / 07. Jun 2006

Yello gewinnt gegen GoYellow

Kuroi Tenshi's darkness / 06. Jun 2006

Der kleine aber feine Unterschied



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