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Urteil: Online-Protest ist weder Gewalt noch NötigungLufthansa AG unterliegt in Klage gegen Online-Demonstration
Damit ist ein am 1. Juli 2005 in gleicher Sache in vorheriger Instanz noch wegen Nötigung verurteilter Libertad-Aktivist freigesprochen worden. Das Urteil wurde mit Beschluss (1 Ss 319/05) vom 22. Mai 2006 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wegen Verletzung bestehender Gesetze aufgehoben. Die Online-Demo fand am 20. Juni 2001 gegen die Deutsche Lufthansa AG statt. Rund 13.000 Menschen haben damals laut Libertad zu einem öffentlich angekündigten Zeitpunkt "auf dem Internetportal der Lufthansa" demonstriert, um gegen die von der Fluggesellschaft durchgeführten Abschiebeflüge zu protestieren. Aufgerufen wurde damals mit Flugblättern und per Internet. Die Demonstration erfolgte mit Hilfe von wildem Umherklicken auf der Lufthansa-Website und durch für Windows und Linux angebotene "Protest-Software", die den Prozess anstelle des Browsers in höherer Geschwindigkeit durchführte - eine Art Denial-of-Service-Attacke also. weiter...
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