Golem.de
 
Suchen bei Golem.de
Golem.de Newsletter-Abo
Videos bei Golem.de
Red Steel 2 - Speed-Art-Work-Trailer Red Steel 2 - Speed-Art-Work-Trailer
Stellenmarkt

Software-Entwickler (Junior) (m/w)
D.O.M. Datenverarbeitung GmbH, Nürnberg

Fachinformatiker/-in (Systemintegration)
HABA - Erfinder für Kinder, Habermaaß GmbH, Bad Rodach

Entwicklungsingenieur Steuergerätetest Hardware-in-the-Loop (m/w)
MB-technology GmbH, Sindelfingen, Stuttgart, Mannheim

Detailsuche
Newsletterabo
Verwandte Themen

Politik/Recht, Internet

Verwandte Artikel
Letzte Meldungen

Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz

Belkins Powerline-Adapter sollen P1901-kompatibel werden

600 GByte mit 10.000 U/min von Seagate

British Library und Microsoft liefern kostenlose E-Books

Wenn Sicherheitssoftware zu Sicherheitslücken führt

KDE SC 4.4 - Caikaku macht einen großen Schritt

Quadriga Games - ein neues deutsches Spielestudio

Zoomit: SD-Kartenleser fürs iPhone

EA macht weniger Umsatz im Weihnachtsgeschäft

Wie geht es weiter mit dem Kindle?

Samsung S5620: Handy mit kapazitivem Touchscreen und WLAN

Aperture 3 lernt GPS, erkennt Gesichter und bekommt Pinsel

Aiptek MobileCinema D25 - Projektor mit DVD und DVB-T

Optimus: Grafikkerne im Notebook automatisch umschalten

Innenministerium gibt 2 Millionen Euro für Botnetzbekämpfung

Dalvik Turbo soll Android dreimal schneller machen

Amazons S3 lernt Versionierung

Copperlicht - 3D-Engine rendert Quake 3 im Browser

EU-Kommission bekennt Farbe zu ACTA

Samsung Shark: Drei Mobiltelefone für soziale Netzwerke

Kingston profitiert von Preisanstieg bei DRAM und Flash

Infocus-Projektoren über Funk auch mit dem Mac ansteuern

Tankstellen werden zu Akkuwechselstationen

AMD verrät Details zu CPU- und GPU-Kombination Llano

Microsoft: Windows 7 hat keine Probleme mit Notebookakkus

Flash soll auf Macs bald schneller laufen als unter Windows

Speedcommander 13.10 korrigiert Programmfehler

Radeon HD 5570 - DirectX-11 auch für Kompakt-PCs

Deutsche Telekom greift Kabel Deutschland an (Update)

Gallium 3D bringt DirectX für Linux und FreeBSD

Weitere News


Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de.

HOME


Networld / 01.06.2006 / 14:22 Trackback     Versenden     Druck 
Urteil: Online-Protest ist weder Gewalt noch Nötigung Seiten

Urteil: Online-Protest ist weder Gewalt noch Nötigung

Lufthansa AG unterliegt in Klage gegen Online-Demonstration

Nach fünf Jahren gerichtlichen Auseinandersetzungen um eine im Jahr 2001 geführte "Online-Demo" hat die zwischenzeitlich siegreiche Fluggesellschaft Lufthansa nun doch eine Schlappe vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main in Kauf nehmen müssen. Nachdem ein Amtsgericht sich zuvor der Lufthansa-Argumentation anschloss, revidierte das OLG das fragwürdige Urteil. Die Online-Demonstration sei weder Gewalt, Nötigung oder "Drohung mit einem empfindlichen Übel" gewesen.

Freude bei Libertad
Freude bei Libertad
Eine "Datenveränderung" - im Sinne der Sabotage - habe das Oberlandesgericht (OLG) nicht feststellen können, meldet die Menschenrechtsinitiative Libertad. Eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme ebenfalls nicht in Betracht, hieß es im Urteil. In dem von Libertad im PDF-Format veröffentlichten Urteil des OLG Frankfurt am Main heißt es auch, dass die Rechtsprechung nicht dazu genutzt werden könne, um Gesetzeslücken zu schließen. Dafür sei das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Damit ist ein am 1. Juli 2005 in gleicher Sache in vorheriger Instanz noch wegen Nötigung verurteilter Libertad-Aktivist freigesprochen worden. Das Urteil wurde mit Beschluss (1 Ss 319/05) vom 22. Mai 2006 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wegen Verletzung bestehender Gesetze aufgehoben.

Die Online-Demo fand am 20. Juni 2001 gegen die Deutsche Lufthansa AG statt. Rund 13.000 Menschen haben damals laut Libertad zu einem öffentlich angekündigten Zeitpunkt "auf dem Internetportal der Lufthansa" demonstriert, um gegen die von der Fluggesellschaft durchgeführten Abschiebeflüge zu protestieren.

Aufgerufen wurde damals mit Flugblättern und per Internet. Die Demonstration erfolgte mit Hilfe von wildem Umherklicken auf der Lufthansa-Website und durch für Windows und Linux angebotene "Protest-Software", die den Prozess anstelle des Browsers in höherer Geschwindigkeit durchführte - eine Art Denial-of-Service-Attacke also. weiter...
Urteil: Online-Protest ist weder Gewalt noch Nötigung Seiten

Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: Lufthansa verklagen (Machurian, 04.06.06 20:32)
Re: Lufthansa verklagen (Pheredhel, 02.06.06 12:31)
Re: Schwieriges Urteil.... (Chris__, 02.06.06 09:48)
Re: Schwieriges Urteil.... (:-), 02.06.06 09:38)
Re: Schwieriges Urteil.... (simsalabim, 02.06.06 09:11)
Trackback:

Online-Protest ist weder Gewalt noch Noetigung (ThoBlog, 01.06.06 23:00)

Lufthansa unterliegt gegen Internet-Demonstranten (37sechsBlog, 01.06.06 16:46)

Links zum Artikel
Verwandte Artikel

Libertad

Libertad - Urteil des OLG Frankfurt wegen Online-Protest

Lufthansa

Oberlandesgericht Frankfurt am Main


Mehr zum Thema RSS ATOM
Politik/Recht 2.0 1.0
Internet 2.0 1.0
Alle News 2.0 1.0

Geldstrafe für Online-Demonstration gegen die Lufthansa


 

Audio/Video | Desktop-Applikationen | Foto | Games | Handy | Internet | Mobil | OSS | PC-Hardware | Politik/Recht | Security | Software-Entwicklung | Wirtschaft | Wissenschaft

Ticker | RSS | API | Forum | Zusatz-Dienste | Jobs | IT-Events

Home | Impressum | Werbung | Freunde

Copyright © 1997 - 2010 Golem.de. Alle Rechte vorbehalten.

 

Zum Artikel Text einblenden Text ausblenden