Nach fünf Jahren gerichtlichen Auseinandersetzungen um eine im Jahr 2001 geführte "Online-Demo" hat die zwischenzeitlich siegreiche Fluggesellschaft Lufthansa nun doch eine Schlappe vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main in Kauf nehmen müssen. Nachdem ein Amtsgericht sich zuvor der Lufthansa-Argumentation anschloss, revidierte das OLG das fragwürdige Urteil. Die Online-Demonstration sei weder Gewalt, Nötigung oder "Drohung mit einem
empfindlichen Übel" gewesen.
Eine "Datenveränderung" - im Sinne der Sabotage - habe das Oberlandesgericht (OLG) nicht feststellen können, meldet die Menschenrechtsinitiative Libertad. Eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme ebenfalls nicht in Betracht, hieß es im Urteil. In dem von Libertad im PDF-Format
veröffentlichten Urteil des OLG Frankfurt am Main heißt es auch, dass die Rechtsprechung nicht dazu genutzt werden könne, um Gesetzeslücken zu schließen. Dafür sei das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Damit ist ein am 1. Juli 2005 in gleicher Sache in vorheriger Instanz noch wegen Nötigung
verurteilter Libertad-Aktivist freigesprochen worden. Das
Urteil wurde mit Beschluss (1 Ss 319/05) vom 22. Mai 2006 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wegen Verletzung bestehender Gesetze aufgehoben.
Die Online-Demo fand am 20. Juni 2001 gegen die Deutsche Lufthansa AG statt. Rund 13.000 Menschen haben damals laut Libertad zu einem öffentlich angekündigten Zeitpunkt
"auf dem Internetportal der Lufthansa" demonstriert, um gegen die von der Fluggesellschaft durchgeführten
Abschiebeflüge zu protestieren.
Aufgerufen wurde damals mit Flugblättern und per Internet. Die Demonstration erfolgte mit Hilfe von wildem Umherklicken auf der Lufthansa-Website und durch für Windows und Linux angebotene "Protest-Software", die den Prozess anstelle des Browsers in höherer Geschwindigkeit durchführte - eine Art Denial-of-Service-Attacke also.
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