EuGH: Fluggastdaten-Übermittlung an die USA ohne Grundlage

Gericht erklärt Entscheidung von EU-Kommission und Rat für nichtig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spricht sich gegen die Übermittlung von Flugpassagierdaten an US-Behörden aus. Die zu Grunde liegende Vereinbarung zwischen den USA und Europa ist mit dem Urteil des EuGH nichtig.

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Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 erließen die USA Rechtsvorschriften, wonach Fluggesellschaften, die Flüge in die oder aus den Vereinigten Staaten oder über deren Gebiet durchführen, den amerikanischen Behörden einen elektronischen Zugriff auf die Daten ihrer automatischen Reservierungs- und Abfertigungssysteme, die so genannten "Passenger Name Records" (PNR), gewähren müssen.

Da die EU-Kommission der Auffassung war, dass diese Bestimmungen mit den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und der Mitgliedsstaaten über den Schutz personenbezogener Daten in Konflikt geraten könnten, nahm sie Verhandlungen mit den amerikanischen Behörden auf. Letztendlich kam es zu einer Entscheidung der EU-Kommission (Angemessenheitsentscheidung), mit der festgestellt wird, dass das United States Bureau of Customs and Border Protection (CBP) einen angemessenen Schutz für PNR-Daten gewährleistet.

Weder die Entscheidung der Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes dieser Daten durch die USA festgestellt wird, noch der Beschluss des Rates, mit dem ein Abkommen über deren Übermittlung an dieses Land genehmigt wird, beruhen aber nach Ansicht des EuGH (Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen C-317/04 und C-318/04) auf einer geeigneten Rechtsgrundlage. Geklagt hatte das Europäische Parlament unterstützt durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Da das Abkommen während eines Zeitraums von 90 Tagen nach seiner Kündigung wirksam bleibt, hat der Gerichtshof entschieden, aus Gründen der Rechtssicherheit und zum Schutz der betroffenen Personen die Wirkungen der Angemessenheitsentscheidung bis zum 30. September 2006 aufrechtzuerhalten.


Nath 01. Jun 2006

Diese Entscheidung bewirkt schon etwas. Bisher haben die USA nämlich alle Europäischen...

Missingno. 31. Mai 2006

Denkvorgang? Die Idee ist ja nicht von mir, sondern schon uralt. Die USA wollten doch...

TS. 31. Mai 2006

Der Denkvorgang kam zu spät! Schau Dir mal an, was an der Grenze zu Mexico passiert.

GodsBoss 31. Mai 2006

Was passiert eigentlich mit den Tätern, die in Europa oder hier in Deutschland...

JennyBobs 31. Mai 2006

Das stimmt so nicht mehr. Im Zuge der Wiedervereinigung wurden die letzen Reste des...

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web-o-rama / 30. Mai 2006

Weitergabe von EU-Passagierdaten illegal

Jan Schejbal / 30. Mai 2006

Datenschutz: Recht des Stärkeren



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