Das gesetzeskonforme Archivieren von E-Mails wird in
vielen deutschen Unternehmen trotz eindeutiger Regelungen immer noch
vernachlässigt. Das berichtet die Computerwoche, die eine Umfrage zu diesem Thema durchführte.
Nach dem Studienergebnis würden rund zwei Drittel (64 Prozent) der Firmen nach
wie vor keine innerbetrieblichen Bestimmungen aufgestellt haben, wie elektronische Daten - und hier insbesondere die E-Mail-Kommunikation - aufbewahrt werden.
Allerdings sind Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen schon seit Anfang 2002 in Kraft. In diesen schreibt das
Bundesfinanzministerium vor, dass Unternehmen in der Lage sein müssen,
sämtliche steuerrelevante Daten maschinell auswertbar zur Verfügung zu stellen. Dafür ist eine zehnjährige Archivierung vorgesehen, für sonstige Unterlagen gelten sechs Jahre.
Unternehmer sind nicht nur dazu verpflichtet, E-Mails gesetzeskonform zu
archivieren. Sie müssen auch gewährleisten, dass alle betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich relevanten E-Mails samt deren Anhängen jederzeit verfügbar
gemacht werden können.
Wem als verantwortlichem Mitarbeiter mangelnde Pflichterfüllung nachgewiesen wird, riskiert arbeitsrechtliche Probleme - beim Unternehmen selbst
kann es bei lückenhafter Dokumentation im schlimmsten Fall zu einer
Zwangsschätzung der Unternehmenswerte durch das Finanzamt kommen.
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