Gesetzesentwurf: Spammer sollen 50.000 Euro Strafe zahlen
Ordnungswidrigkeiten sollen von Bundesnetzagentur verfolgt werden
Ein Gesetzentwurf der Grünen will nationalen Versendern von Spam empfindliche Strafen auferlegen. Der Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teledienstegesetzes" (Anti-Spam-Gesetz) sieht Bußgelder bis zu 50.000. Euro vor, wenn kommerziell ausgerichtete E-Mails weder den richtigen Absender noch den kommerzielle Charakter offenbaren oder diesen verschleiern.
Das bedeutet aber nach der Lesart des Entwurfs, dass Spam-Versender, die mit richtigem Absender und Subject ausgestattete, unverlangte kommerzielle Mails auf die Reise schicken, nicht bestraft würden. Die Aufsicht sowie die Verhängung der Bußgelder soll die Bundesnetzagentur übernehmen.
Bärbel Höhn, Vorsitzende im Verbraucherausschuss, und Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen, forderten die Bundesregierung auf, in Zukunft schärfer gegen Spam vorzugehen. Es würden derzeit täglich bis zu 7.000 Beschwerden allein bei der Spam-Beschwerdestelle der Verbraucherverbände eingehen.
Dass es mit Gesetzen allein nicht getan ist, erkennen die Grünen auch: Eine konzertierte Aktion seitens des Gesetzgebers sowie Wirtschaft und Technik sei nötig, um der Spam-Flut entgegenzutreten. Zum einen müssten bessere Filter entwickelt und die Verbraucher besser geschult werden, zum anderen sei eine stärkere juristische Verfolgung der Spammer nötig.
Die Initiatoren des Gesetzes gehen davon aus, dass in Europa durch die Beseitigung von Spam-Mails schon im Jahr 2003 Schäden in Höhe von 2,5 Milliarden Euro entstanden. Sie beziehen sich dabei auf Zahlen der EU-Kommission von Anfang 2004.






Dann stellen die Spammer lauter Frauen ein und Deine Lösung bringt gar nix.
dafür brauchst du keine tausend rechner...
Zumindest bestätigt jede Antwort auf Spam, dass es die verwendete Adresse tatsächlich...
Du brauchst also eine Zeichnung, ich merks schon. :-) mit der Pay-Back Karte glauben...
Da wirst du aber viele Tacker brauchen... Rechne doch mal nach: Von einem PC lassen sich...
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