Foren-Haftung: Gericht stärkt Betreibern den Rücken

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Es sei Aufgabe des sich Äußernden, dafür zu sorgen, dass sein Beitrag aus dem Forum entfernt werde: "Dafür spricht auch, dass der Streit, ob eine Meinungsäußerung zulässig ist, grundsätzlich zwischen demjenigen, der sie als eigene aufgestellt hat und demjenigen, der sich durch sie verletzt fühlt, ausgetragen werden sollte", heißt es in dem Urteil.

An einem Punkt machen die Richter aber einen grundlegenden Unterschied zwischen Live-Fernsehen und Foren: "Während bei einem Interview im Fernsehen der sich Äußernde für alle erkennbar ist, so dass der Verletzte unschwer die Möglichkeit hat, diesen auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, ist dies bei einem Meinungsforum, in dem die Verfasser unter einem Pseudonym auftreten, nicht der Fall." Um sich auf die vorangegangene Argumentation der Richter berufen zu können, müsse der Betreiber des Forums daher die Identität des Teilnehmers preisgeben, eine IP-Adresse reicht dabei nicht.

Es sei einem Forenbetreiber zumutbar, dass dieser die Identität und Adresse der Teilnehmer kennt, um diese im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben. Der Betreiber habe die Möglichkeit, die Teilnahme an dem Forum von einer Registrierung abhängig zu machen, bei der jeder Teilnehmer seinen Namen und seine Adresse angeben muss und dann erst das Recht erhält, unter einem Pseudonym Beiträge zu verfassen. "Die von den möglichen Teilnehmern vor dem Hintergrund etwa empfundene Einschränkung der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit dadurch, dass sie der Möglichkeit beraubt werden, ihre Beiträge völlig anonym einzustellen, was einzelne Personen davon abhalten mag, einen Beitrag zu verfassen, ist hinzunehmen", stellt das OLG Düsseldorf klar.

Eine Revision lassen die Richter explizit zu, da es sich um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt, die bisher höchstrichterlich noch nicht entschieden ist. Angesichts der Häufigkeit von Meinungsforen im Internet sei das Auftreten dieser Frage in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten.

 Foren-Haftung: Gericht stärkt Betreibern den Rücken

ErhanD 31. Jan 2007

Eine andere Möglichkeit, um Adressen zu validieren bietet unser Softwareunternehmen...

Aileron 09. Mai 2006

Mal ne allgemeine Frage... Wie seiht das eigendlich mit dem Datenschutz aus? Kann jetzt...

Aileron 09. Mai 2006

Ich hoffe doch mal sehr, dass ein Pedofieler von einer großen Strafkammer (sprich 3...

Aileron 09. Mai 2006

Du bis trozdem (kostenpflichtig) dazu verpflichtet, das Geschmiere wieder zu entfernen...

Michael - alt 09. Mai 2006

Aleco, es mag in diesem Fall anders gewesen sein. Ich habe nur geschrieben, wie es (in...

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Kuroi Tenshi's darkness / 05. Mai 2006

Forenhaftung wurde abgeschwächt

hirnrinde.de - was in unseren Köpfen herumspukt... / 05. Mai 2006

Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)



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