Mit einfacher Mathematik zum Patent?

Softwarepatent des Monats April kommt von Techem

Mit einem Patent auf "Methoden zur Einsparung von Speicherplatz mittels geeigneter Maßeinheiten" gewinnt die Techem AG den Negativpreis "Softwarepatent des Monats April". Das Patent EP1437835 zeige mustergültig die Probleme auf, die mit der seit vielen Jahren üblichen Vergabe von Softwarepatenten einhergehen, heißt es zur Begründung von Seiten der Veranstalter des nosoftwarepatents-award.

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Das europäische Patent Nr. EP1437835 bezieht sich auf ein Verfahren zur "Einsparung von Speicherplatz mittels geeigneter Maßeinheiten" und wurde Techem am 28. Dezember 2005 gewährt: "Die Patentansprüche drehen sich um einen Algorithmus, den Informatik-Studenten normalerweise im zweiten Semester kennen lernen. Die Patentschrift schildert detailliert das mathematische Prinzip und dessen Anwendung in Verbrauchserfassungsgeräten, auf die das Patent eingeschränkt wird", kritisieren die Organisatoren des Negativ-Preises.

Letzendlich gehe es in dem Patent nur um etwas Mathematik: Eine Ansammlung von Zahlen werde durch einen geeigneten Normierungsfaktor dividiert und gerundet. Um das Ganze dann zum Patent anzumelden, sei dieses eher allgemeine Verfahren auf die Anwendung in Verbrauchserfassungsgeräten beschränkt worden.

Dabei demonstriere das Patent die grundsätzliche Problematik: Techem wolle mit dem Patent nur das Risiko vermeiden, durch Wettbewerber von der Nutzung des im Patent dargestellten Prinzips ausgeschlossen zu werden. Die Umsetzung solcher eher defensiv markierten Patentstrategien trage zwar zur steigenden Flut von Softwarepatenten bei, sei jedoch nicht die grundlegende Ursache dieses Problems. Entscheidender sei, dass das Europäische Patentamt (EPA) solche Patente entgegen dem seit 1973 geltenden Europäischen Patentabkommen immer wieder genehmigt und dass eine zukünftige Legitimierung tausender Softwarepatente nicht ausgeschlossen werden könne, heißt es in der Laudatio.

Für Techem stellt sich nicht die Frage, ob die derzeitige Patentierungspraxis sinnvoll ist oder nicht: "Vielmehr müssen wir uns die Frage stellen: Was passiert, wenn wir bestimmte Verfahren, die für unsere Geschäftstätigkeit wichtig sind, nicht patentieren lassen? Dann würden wir auf Grund des überschaubaren Marktes, in dem wir uns bewegen, ein erhebliches Risiko eingehen, dass uns ein Wettbewerber zuvorkommt und dass wir selbst von der Nutzung eines Verfahrens ausgeschlossen sind. Dieses Risiko wollen wir so gering wie möglich halten", erläutert Techem-Sprecher Stefan Lutz die Hintergründe. Das Verfahren werde im Rahmen der Funkübertragung von Verbrauchsdaten eingesetzt, bei dem von Techem installierte Verbrauchserfassungsgeräte für Wärme und Wasser die relevanten Verbrauchsdaten an mobile Datenempfänger funken.

Die Argumentation von Techem glaubt Softwarepatent-Kritiker Florian Müller nicht: "Niemand muss ein Patent anmelden, um zu verhindern, dass sich jemand anderes ein Patent auf dieselbe Idee verschafft. Um Prior Art zu schaffen, genügt es schon, etwas im Internet zu veröffentlichen, ganz ohne Anmeldekosten. Techem hat sich aber ein Patent erteilen lassen, das es auch jederzeit offensiv einsetzen kann".

Mit neuen Kandidaten startet der nosoftwarepatents-award die Wahl zum "Softwarepatentes des Monats Mai" - unter anderem mit Patenten von Microsoft, IBM, Lucent Technologies und Sun.


audi666 04. Mai 2006

Aha, du kennst dich anscheinend aus mit Jura, Richtern, Anwälten und...

SHADOW-KNIGHT 04. Mai 2006

Nun, Techem AG. Wenn es darum geht, keinen Vorteil zu erwirken, sondern nur die...

ZDragon 03. Mai 2006

Wieso durch alle Instanzen? Sorry, aber sowas kann man dem Gericht doch innerhalb maximal...

heylander 03. Mai 2006

Das machst Du durch alle Instanzen und wenn Du nach mehreren Jahren nicht an den...

AndreasZ 03. Mai 2006

Könnten die ihre "Erfindung" nicht einfach veröffentlichen? Meines Wissens wäre sie dann...

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verfolger / 03. Mai 2006

Ich patentier mir ein ähh



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