IMHO: Sind Betreiber für Foren-Beiträge verantwortlich?
Meinung zum Foren-Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Heise-Verlag
Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil gegen den Heise-Verlag vom 2. Dezember 2005 (AZ 324 O 721 / 05) für Wirbel gesorgt. Denn das Gericht schreibt Heise als Forenbetreiber eine Haftung für Foren-Beiträge von Nutzern zu. Auch wenn der Verlag keine Kenntnis darüber hat. Mittlerweile liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.
Das Urteil dürfte als Panikmacher gut taugen, ist dafür jedoch nicht geeignet. Das wird manch einen Abmahner aber nicht davon abhalten, sich auf dieses Urteil zu berufen. Der beklagte Heise-Verlag hat schon die Berufung angekündigt, so dass das Urteil nicht rechtskräftig werden wird.
Dabei ist eines vorweg anzumerken: Die Entscheidungsgründe behandeln im ersten Teil nicht die Haftung des Heise-Verlags für die Äußerungen in seinen Foren. Auch wenn dieser erste Teil weitaus größere Auswirkungen auf die Tätigkeit im Internet hat, begründet das Gericht die Haftung des Heise-Verlags in erster Linie mit harscher Kritik in einem Heise-Artikel, mit dem Heise jene Reaktionen im Forum hervorgerufen habe, die später zur Abmahnung führten. Der Verlag habe damit rechnen müssen, dass "aufgrund der in ihrem eigenen Beitrag geübten harten Kritik [...] Nutzer, die Beiträge in dieses Forum einstellen würden, dabei 'über die Stränge schlagen' und die Gelegenheit nutzen würden, gerade an dieser Stelle, die durch die Veröffentlichung der Antragsgegnerin einen hohen Aufmerksamkeitswert genoss, zu rechtswidrigen Aktionen gegen die Antragsteller aufzurufen".
In Anbetracht einer solchen Sachlage müsse der Verbreiter damit rechnen, dass das von ihm den Nutzern zur Verfügung gestellte Angebot missbraucht werde und müsse daher wirksame Vorkehrungen treffen, um einen solchen Missbrauch zu vermeiden. Nach Ansicht des Gerichts können solche wirksamen Vorkehrungen in diesem Fall "nur darin bestehen, dass die eingehenden Beiträge vor ihrer Freischaltung geprüft werden.".






Ich übrigens auch nicht ;)
Nein, Rechtfertigung dass ich sage "Selber schuld, geschieht dir zu recht". Wenn jemand...
Lass mich raten: eine Abmahnung zur Abschreckung mit irgendeinem Wischi-Waschi Grund...
wenn auf dem zug die aufforderung steht, seine meinung zu bill gates über ein grafitti...
Ach Günni, das solltest du als Verklagender doch am genauesten wissen. Was hast du denn...
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