IMHO: Sind Betreiber für Foren-Beiträge verantwortlich?
Das Landgericht Hamburg hat nun zwei weitere Gründe eingeführt, nämlich das Merkmal der "Bereitstellung eines redaktionell gestalteten Forums" und die "Herausforderung von rechtswidrigen Beiträgen in diesem Forum" durch einen redaktionellen Artikel mit harter Kritik.
Der erste Punkt kollidiert mit §11 Teledienstegesetz (TDG), der die Haftung von Betreibern von Foren und Blogs ausdrücklich begrenzt und die positive Kenntnis als Anknüpfungspunkt für eine etwaige Haftung gewählt hat. Daher wird wohl dieses Merkmal in anderen Entscheidungen nicht weiter bestehen bleiben.
Der zweite Gesichtspunkt - die Herausforderung von rechtswidrigen Beiträgen - könnte eher von den Gerichten als Anknüpfungspunkt herangezogen werden. Dies ist als Veranlasser-Haftung schon seit längerem anerkannt, wird nun aber vom Landgericht auch auf den Forenbetreiber bzw. das Internet ausgedehnt.
Allerdings sollte man nicht vergessen, dass das Landgericht nur in dieser speziellen Situation zu einer Haftung des Heise-Verlags gekommen ist: Einerseits die Veranlassung - also die harte Kritik am Verhalten von Universal Boards im redaktionellen Artikel - und andererseits die Forenbeiträge - die zum massenhaften Downloaden des Programms k.exe aufgerufen haben -, wobei diese Aufrufe in den Foren nicht mehr von Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit) gedeckt waren.
Letztlich bleibt auch nach diesem Urteil die Einzelfallabwägung der Gerichte erhalten, die das redaktionelle Umfeld, den Artikel selbst und die entsprechenden Forenbeiträge werten müssen, um gegebenenfalls zu einer Haftung des Forenbetreibers als Veranlasser zu gelangen.
Die eingangs gestellte Frage "Sind Forenbetreiber für Postings verantwortlich?" lässt sich in Anbetracht des vorliegenden Urteils nur für den Heise-Verlag und hier auch nur für die einzelnen Postings zu dem inkriminierten Artikel bejahen. Aber auch dies könnte sich in der nächsten Instanz ändern. [von Rechtsanwalt Robert Rogge]
IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach)
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Ich übrigens auch nicht ;)
Nein, Rechtfertigung dass ich sage "Selber schuld, geschieht dir zu recht". Wenn jemand...
Lass mich raten: eine Abmahnung zur Abschreckung mit irgendeinem Wischi-Waschi Grund...
wenn auf dem zug die aufforderung steht, seine meinung zu bill gates über ein grafitti...
Ach Günni, das solltest du als Verklagender doch am genauesten wissen. Was hast du denn...
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