Jamba: BGH-Urteil betrifft uns nicht

Marktführer sieht sich durch BGH-Urteil nicht beeinträchtigt

Der BGH hatte gestern Werbung mit undurchsichtigen Preisangaben für Klingeltöne in Jugendzeitschriften verboten. Marktführer Jamba sieht sich von dem Urteil nicht betroffen.

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Das Urteil betreffe nur die Abrechnung über 0190- bzw. 0900-Nummern, die Jamba für den Vertrieb von mobilen Entertainment-Diensten nicht nutze, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Man biete die eigenen Dienste immer zu einem Festpreis an, der deutlich in unserer Werbung ausgewiesen sei, so Jamba-Chef Markus Berger-de León.

Allerdings verkauft Jamba in der Regel keine einzelnen Klingeltöne, sondern Abo-Pakete: "Jeder unserer Kunden erhält bei einem Bestellvorgang per SMS eine Antwort-SMS mit allen Informationen zu Preis, Inhalt und Kündigungsmöglichkeiten. Erst wenn er seine Bestellabsicht mit einer weiteren SMS bestätigt, wird die Bestellung wirksam", meint der Jamba-Chef. Dennoch gab es an Jambas Geschäftsmodell in der Vergangenheit immer wieder Kritik.

Auch bei Jamba können aber Kosten durch Übertragungs- und Netzwerkkosten entstehen: "Diese Kosten sind Teil des Vertrages zwischen Netzbetreiber und Endkunde und variieren sowohl netzbetreiber- als auch tarifabhängig." Mit dem zunehmenden Aufkommen von Flatrates und ganz allgemein sinkenden Preisen für die mobile Datenübertragung sollten diese Kosten aber zunehmend weniger ins Gewicht fallen, ähnlich wie heute im Internet.


fastix® 08. Apr 2006

Nein. Einer der letzten Paragraphen des UWG befasst sich mit strafbarer Werbung. Der ist...

NN 08. Apr 2006

Probleme wie P2P ^^ ich hoffe du bist nicht auch einer von denen die sagen P2P ist...

Walter123 08. Apr 2006

Aber in allen anderen darf man undurchsichtig werben und die Leute übers Ohr hauen?

JDoe 07. Apr 2006

Drecks Jamba - die sollten mal ihre nervige Werbung und schlechten Produkte überarbeiten...

fischkuchen 07. Apr 2006

Kenn noch eins: Duden, Duden, Duden! Na kommt, genauso effektvoll :)

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