Datenschützer warnt vor gläsernem Autofahrer

Schaar gegen verpflichtenden Einsatz von "Vehicle Event Reporting"-Geräten

Eine Aufzeichnung von Fahrtdaten, die auf europäischer Ebene diskutiert wird, sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisch. Er sieht das in den europäischen Verfassungen garantierte Grundrecht des Einzelnen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gefährdet, würde bei allen Autofahrern erfasst werden, wer wann wo und wie gefahren ist.

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"Die bisherigen EU-Planungen, wonach derartige Aufzeichnungsgeräte verbindlich für alle Kraftfahrzeuge vorgesehen werden sollen, halte ich für hochproblematisch. Wenn solche Geräte zukünftig in alle Fahrzeuge eingebaut werden müssten, könnte lückenlos kontrolliert werden, wer wann wo und wie gefahren ist. Dem steht das in den europäischen Verfassungen garantierte Grundrecht des Einzelnen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gegenüber, das auch das Recht umfasst, sich möglichst frei von Registrierung und Überwachung zu bewegen", macht Schaar seine Position klar. Allerdings ist noch offen, was für Aufzeichungsgeräte, wenn überhaupt, zum Einsatz kommen sollen: Das Spektrum reicht vom so genannten "Event Data Recorder" (EDR), der technische Daten während der ganzen Fahrt und auch individuelles Fahrverhalten aufzeichnen kann, bis zum reinen Unfalldatenschreiber, der nur die Daten unmittelbar vor und nach einem Unfall aufnimmt.

Schaar plädiert dafür, nur besonders gefahrgeneigte Transporter (z.B. Gefahrguttransporter) und Busse zum Einbau eines "Event Data Recorder" zu verpflichten, wobei sich die Speicherung der Daten auf besondere Vorkommnisse (Unfalldatenschreiber) beschränken soll. Eine Dauerkontrolle des Fahrers müsse auch hier unterbleiben.

Gegen einen freiwilligen Einbau von "Event Data Recordern" in andere Fahrzeuge hat Schaar keine grundlegenden Datenschutzbedenken. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Einwilligung tatsächlich freiwillig ist und dass auf Kfz-Halter und -Fahrer auch kein ökonomischer Zwang ausgeübt wird - etwa durch Versicherungsgesellschaften. Im gewerblichen Bereich müsse der Arbeitnehmerdatenschutz beachtet werden, der keine Dauerbeobachtung am Arbeitsplatz erlaubt.

Zudem sollen die Aufzeichnungen und auch die Datenübermittlung aus EDR-Systemen für den Halter und für den Nutzer des Fahrzeugs transparent sein. Eine gegenseitige Kontrolle von verschiedenen Nutzern eines Fahrzeugs oder durch den Halter - etwa bei Mietwagen - müsse unterbleiben. Die Speicherung der Daten sollte zudem ausschließlich dezentral in dem Fahrzeug unter Kontrolle des Halters bzw. Fahrers erfolgen und nicht in zentralen Datenbanken stattfinden. Mit Ausnahme der Aufzeichnung von Unfalldaten müsse für den Fahrer jederzeit die Möglichkeit bestehen, die Aufzeichnung abzubrechen und die gespeicherten Daten zu löschen.

Darüber hinaus fordert Schaar, die aufgezeichneten Daten durch Verschlüsselung gegen Missbrauch zu schützen. Dabei soll der Zugriff auf die Daten auf diejenigen beschränkt werden, die auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung etwa zur Aufklärung des Unfallgeschehens oder auf Basis der Einwilligung (z.B. Werkstätten) hierzu befugt sind.


TranceaverMX 31. Mär 2006

depp! du hast all diejenigen vergessen, die nicht systemkonform liefen oder mit dem...

Individualist 31. Mär 2006

...gegen die faschistischen Innenminister, ob D, EU, Bundes- oder Landesebene, alles...

taranus 29. Mär 2006

Eine "echte" Demokratie ist meines Erachtens gar nicht möglich. Es können nicht alle...

Steuerzahler 29. Mär 2006

Es stehen an einer stark befahrenen Strasse 2 Rot-Blitzer. Die Ampeln sind so...

Blödsinn 29. Mär 2006

Oh ja und die guten Komunen und Städte. Die es abgelehnt haben, an einen System...

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