Rechtsstreit: ARD unterliegt im Kampf um Domain wahltipp.de

wahltipp.de geht nicht an die ARD

Der TV-Sender ARD hat eine kostspielige Schlappe im Kampf um die Domain wahltipp.de erlitten. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem nun beendeten Markenrechtsstreit gegen die ARD geurteilt.

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Die dritten Programme Bayerischer Rundfunk (BR), Hessischer Rundfunk (HR), der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der Norddeutsche Rundfunk (NDR), Radio Bremen, der Radio Berlin Brandenburg (RBB), der Saarländische Rundfunk, der Südwestrundfunk (SWR) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) - also die ARD - verfügen über die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke "ARD-Wahltipp" (Registernummer: 30446440.6).

Auf dieser Grundlage trat die ARD außergerichtlich an den Inhaber der Domain wahltipp.de heran und forderte die Unterlassung der Nutzung und gleichzeitig die Freigabe dieser Domain. Sie bezog sich dabei auf Paragraf 14 des Markengesetzes, das dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht gibt, diese Marke im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.

Da der Domain-Inhaber die (geparkte) Domain nicht herausgeben wollte, drehte er den Spieß um. Er reichte beim Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage ein, die zum Inhalt hatte, dass der ARD keine Rechte aus ihrer Wortmarke auf Grund seiner Verwendung der Domain wahltipp.de zustehen. Dieser Streit wurde durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung der ARD beendet. Da der Rechtsstreit nunmehr in der Hauptsache erledigt war, musste noch über die Kosten entschieden werden (Paragraf 91 a ZPO).

Aus dieser Kostenentscheidung geht hervor, dass das Gericht dem Streit wenig Erfolg für die ARD beschieden hätte. Tragender Grund für diese Entscheidung war die fehlende Verwechslungsgefahr, die zwingend für die Anwendung von Paragraf 12 des Markengesetzes vorausgesetzt wird. Nach Meinung des Gerichts hat die Marke "ARD-Wahltipp" als einen prägenden Bestandteil das Kürzel "ARD". Dieses Kürzel wird von der Domain wahltipp.de nicht einmal ansatzweise wiedergegeben, so dass es keinen Anlass gibt, Beziehungen oder gar Verwechslungen zwischen dem Domain-Inhaber von wahltipp.de und der ARD herzustellen.

Den Streitwert hat das Gericht in seinem Beschluss auf einen Betrag in Höhe von 50.000,- Euro festgesetzt. Dabei hat die ARD noch einmal Glück gehabt, da der Streitwert durchaus hätte höher liegen können. Bei negativen Feststellungsklagen orientiert sich der Streitwert am Anspruch, den der Gegner geltend macht. Die ARD hat hier ein hohes wirtschaftliches Interesse an der Durchsetzung der Marke, welches zum einen durch den wirtschaftlichen Wert an der Durchsetzung der Unterlassung und zweitens durch Ausmaß und Gefährlichkeit der Verletzung bestimmt wird. Der wirtschaftliche Wert der Wortmarke "ARD-Wahltipp" ist als hoch einzuschätzen, da sie von den Rundfunkanstalten der ARD bei Wahlen in ihren Fernsehsendungen verwendet wird. So kann von einem hohen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung ausgegangen werden. Die Gefährlichkeit der Verletzung ist ebenfalls hoch, da der Angriffsfaktor im Hinblick auf die Verwendung einer jederzeit und überall verwendbaren Domain als nicht gering eingeschätzt worden ist. Hierzu kam es, da die Domain geparkt worden ist und derzeit auf eine andere Seite weiterleitet.

Da man sich in Markenrechtsstreitigkeiten hinsichtlich des Streitwertes an Erfahrungswerten orientiert und Streitwerte um 60.000,- Euro in der Regel nur bei Verletzung unbenutzter eingetragener Marken oder Bezeichnungen geringster wirtschaftlicher Bedeutung in Betracht kommen, bewegt sich der festgesetzte Streitwert am unteren Rand des Möglichen. Hinzu kommt, dass der Domain-Inhaber selbst 50.000,- Euro für die Höhe des Streitwertes vorgeschlagen hat. Das Gericht hat damit der Ansicht der ARD, die lediglich den Wert der reservierten Domain ansetzen wollte, eine deutliche Abfuhr erteilt. (Landgericht Düsseldorf AZ: 2a 267/05) [von Rechtsanwalt Robert D. Rogge]


Franz Xaver... 02. Apr 2006

Seit meinem Umzug und zusammenzug mit Freundin vor 3 Jahren erhielt ich bisher 25...

DeaD_EyE 31. Mär 2006

Ja, hab ich. Aber ich werde trotzdem nicht zahlen :-P Das geht die GEZ einen Scheißdreck...

trooper 28. Mär 2006

na ja, seh ich anders, aber du läßt ja alles mit dir machen. wo kommen wir hin, wenn man...

Jehu 28. Mär 2006

Sorry, aber das ist DEIN Job. Die tragen Dir nicht den Allerwertesten nach. Müssen sie...

drmaniac 28. Mär 2006

Es gab noch nie einen Prozess. Nachzahlen tun nur die, die sich von den GEZ Schergen...

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MarkenBlog / 24. Mär 2006

wahltipp.de - teure Schlappe für die ARD



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