Zypries: Bagatellklausel mit CDU/CSU nicht zu machen

Unerlaubte Kopien bleiben auch in geringem Maße strafbar

Das Bundesjustizministerium hat die so genannte Bagatellklausel im Urheberrechtsgesetz gekippt. Damit können weiterhin auch marginale Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt werden. Bis vor kurzem hatte sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) noch öffentlichkeitswirksam dafür stark gemacht, "die Schulhöfe nicht zu kriminalisieren".

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"Die Bagatellklausel war mit dem Koalitionspartner nicht zu machen", sagte Brigitte Zypries (SPD), die heute in Berlin den Kabinettsbeschluss für den zweiten Teil der Urheberrechtsnovelle vorgestellt hat, den so genannten "Zweiten Korb". Davon abgesehen ist der Beschluss identisch mit dem Entwurf, den das Bundesjustizministerium (BMJ) im Januar 2005 präsentiert hatte.

"In diesem höchst streitigen Gesetzgebungsverfahren mussten wir in fast jedem Streitfall tragbare Kompromisse ausloten", sagte Zypries den Medienvertretern. So war bisher vorgesehen, dass nicht alle Urheberrechtsverletzungen verfolgt und bestraft werden sollten, wenn sie privaten - also nicht gewerblichen - Zwecken dienen und eine gewisse Bagatellgrenze nicht überschreiten. Diese Bagatellgrenze war nicht genau definiert. "Wer etwa Hunderte von Musiktiteln unerlaubt aus dem Internet herunterlädt, darf nicht mit Straffreiheit rechnen", hatte das Ministerium im Entwurf geschrieben.

Dennoch war die Regelung vor allem bei Rechteverwertern und CDU/CSU auf Kritik gestoßen. Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "geistiges Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, und Steffen Kampeter, Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU, schreiben in einer Stellungnahme, es sei Aufgabe des Gesetzgebers, durch das Urheberrecht den Schutz des geistigen Eigentums genauso sicherzustellen wie beim körperlichen Eigentum: "Die Straffreiheit bei bestimmten Urheberrechtsverletzungen setzt ein unnötiges und falsches Signal." Nun haben sie sich mit ihrem Standpunkt durchgesetzt.

Zypries wies mehrfach darauf hin, dass es weiterhin die Entscheidung der Staatsanwaltschaften sei, ob sie derartige Verstöße in geringem Ausmaß verfolgen oder nicht. Nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft auf eine Verfolgung verzichten oder das Verfahren einstellen, wenn die Schuld des Täters gering ist oder kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht.

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Der Gorf 11. Apr 2006

Nein, die Industrie hat unglücklicherweise SO viel Geld, die können jeden kaufen.

Der Gorf 11. Apr 2006

... Das war jetzt ironisch gemeint, oder? Ich meine das mit der GEZ... Die haben ja...

kleinesg 24. Mär 2006

Ich hatte für das Beispiel ausdrücklich identische Güte (= Beschaffenheit...

Michael - alt 24. Mär 2006

Das mit dem 1 € Job ist doch eine Mogelpackung. Der Staat bezahlt ja all das, was sich...

Michael - alt 24. Mär 2006

Lach, Nobbi, was soll denn das heißen? Was bedeutet "zu alt?" Naja, wenn ne Wertung von...

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Rude Bros. / 22. Apr 2006

Bagatellen und andere Klauseln

problematik.net / 23. Mär 2006

keine kriminalisierung unserer schulhöfe?

problematik.net / 23. Mär 2006

man ist sich einig…

Kuroi Tenshi's darkness / 23. Mär 2006

Es war schön mit euch, Privatkopien

Filesharing News - P2P MP3 Games DSL VoIP / 22. Mär 2006

Zypries streicht Bagatellklausel



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