USK verwundert über Killerspiel-Pläne der Union

Deutschland habe das höchste Jugendschutzniveau in Europa

Verwundert reagiert die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) auf die Äußerungen der Unions-Innenminister zur aufflammenden Diskussion um "Killerspiele". Jugendgefährdende Produkte erhalten kein USK-Kennzeichen und können somit indiziert werden, wehrt sich die Selbstkontrolle.

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In einer Tagung der Innenminister der unionsgeführten Bundesländer sprachen sich diese für ein Verbot von Herstellung und den Vertrieb so genannter "Killerspiele" aus. "Virtuellen Killerspielen", die über das Internet gespielt oder vertrieben werden, wollen die Innenminister der Union mit Filtern zu Leibe rücken. Auch Änderungen am Jugendschutzgesetz werden angestrebt, um die Eingriffsschwelle zu verringern.

Die USK, für die Altersfreigaben von Computerspielen zuständig, reagiert verwundert auf die Pläne der Unions-Innenminister. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle verweist auf die aktuellen Regelungen, bei denen Bund und Länder eng eingebunden seien.

Die Altersfreigabe von Computer- und Konsolenspielen erfolgt seit dem 1. April 2003 auf der Grundlage der Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Die Einhaltung der Regeln in den Prüfgremien wird unter anderem durch einen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden überwacht, der die Freigaben erteilt, argumentiert die USK. Die Jugendfreigaben seien Verwaltungsakte der Obersten Landesjugendbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen, das für die Länder in Sachen Alterskennzeichnung von Computerspielen federführend ist.

Dem Beirat der USK wiederum gehören Vertreter des Bundesjugendministeriums und der Obersten Landesjugendbehörden ebenso an wie Vertreter der Kirchen, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, von Jugendämtern, aus der Wissenschaft, aus Jugendorganisationen und der Industrie. Sie kamen auf ihrer letzten Sitzung zu dem Schluss, dass auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen und der konkreten Ausgestaltung der Prüftätigkeit die Voraussetzungen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sie beeinträchtigenden oder gefährdenden Inhalten geschaffen wurde. Die Grundsätze und die Prüfordnung der USK hätte sich im Wesentlichen bewährt.

Die USK verweist auch auf die Situation in anderen europäischen Ländern, die in Sachen Jugendschutz Deutschland hinterherhinken würden: Mit den gesetzlichen Regelungen und ihrer Umsetzung werde in Deutschland das höchste Jugendschutzniveau erreicht. Verstöße gegen die rechtlich normierten Altersfreigaben werden in Deutschland mit Bußgeldern geahndet. Zudem würden die Spiele in den meisten europäischen Ländern niedrigere Altersempfehlungen erhalten.


Rodario 06. Dez 2006

Man sollte auch Brot verbieten. Denn es ist erwiesen das jeder Amokläufer Brot gegessen...

Matthias Müller 16. Mär 2006

So ist das, liebes Wahlvolk. Jede Stimme zählt, und wer nicht gewählt hat, sollte sich...

TP987 15. Mär 2006

naja es ist doch wie immer. die machen sich gedanken um sachen die eher unwichtig sind zu...

Kakashi 14. Mär 2006

Oder es wird nichts neues geben, nur die Deutschen bekommen dann "normal" nichts mehr...

robert shooterking 13. Mär 2006

killergames werden NIE aussterben dazu sind sie zu mächtig (ähnlich wie waffen in USA...

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GamesDev Blog / 15. Mär 2006

Der Killerspielplan

blog.deobald.org / 10. Mär 2006

Quergelesen 2006-03-10



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