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Forenbetreiber unter Berufung auf Heise-Urteil abgemahntBetreiber wollen Abmahnungen nicht hinnehmen
Betreiber von Internetforen müssen rechtlich bedenkliche Beiträge eigentlich erst dann löschen, wenn sie von ihnen Kenntnis erlangen, z.B. durch einen entsprechenden Hinweis. Nun wurden jedoch zwei Forenbetreiber von einer Kanzlei zu Unterlassungserklärungen aufgefordert - sie sollen künftig verhindern, dass strafrechtlich relevante Beiträge in ihren Foren geschrieben werden.
So wurde der Betreiber von "Cinefacts" aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, weil Forenteilnehmer die Methoden eines deutschen Videorings dort kritisiert hatten. In dem Schreiben an "Cinefacts" berufen sich die Anwälte auf eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts. Dieses hatte in einem anderen Fall gegen den Heise-Verlag geurteilt, dieser müsse künftig alle Forumsbeiträge schon im Vorhinein auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit prüfen (Az. 324 O 721/05). Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Nach Informationen der Netzeitung liegt dem Heise-Verlag noch keine schriftliche Begründung vor. Der Verlag will auf jeden Fall Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Das Betreiben von Foren würde durch das Urteil quasi unmöglich gemacht, weil eine vorherige Prüfung von zehntausenden Beiträgen im Monat kaum möglich wäre. Im zweiten Fall hat die gleiche Frankfurter Anwaltskanzlei das "Supernature Forum" abgemahnt, das Martin Geuß privat betreibt. Die Anwälte berufen sich gegenüber ihm ebenfalls auf das Urteil des Hamburger Landgerichts. Für den Fall setzen sie einen Streitwert von 50.000 Euro an und wollen für ihr Schreiben von Geuß 1.843,- Euro Anwaltsgebühren eintreiben. Geuß kündigte gegenüber der Netzeitung an, er wolle die Unterlassungserklärung keinesfalls abgeben. "Wenn so etwas durchgeht, kann kein Forumsbetreiber mehr ruhig schlafen", sagte er. In seinem Forum werden nach seinen Angaben monatlich etwa 10.000 Beiträge veröffentlicht, eine nicht überschaubare Menge. Deren vorherige Überprüfung sei schlicht nicht möglich, so Geuß. Auch Cinefacts will die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Der Netzeitung liegt ein Schreiben vor, in dem deren Anwälte die Vorwürfe zurückweisen. Ihrer Ansicht nach steht "die rechtliche Zulässigkeit" von Internetforen außer Frage. Eine vorherige Prüfung von Beiträgen halten sie weder für möglich noch durch die Rechtslage gefordert. (Netzeitung.de)
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