Bald kein Internet mehr in Australiens Schulen?
Dass der Streit überhaupt eskalieren konnte, liegt nach Ansicht der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht im Bildungsministerium an einer Gesetzeslücke. Im australischen Urheberrechtsgesetz ist nicht ausdrücklich geregelt, ob das Zwischenspeichern, das technisch vorgenommen werden muss, um eine Webseite auf einem Computer darzustellen, ein Kopieren im Sinne des Urheberechts ist. Dieses Zwischenspeichern müsse so definiert werden, dass es unter der "Fair Dealing"-Doktrin des Urheberrechts erlaubt ist. Fair Dealing nimmt gewisse Vervielfältigungen von der Pflicht aus, sie von den Rechteinhabern genehmigen zu lassen.
In Deutschland ist aus diesem Grund der Paragraf 44a ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen worden, der "vorübergehende Vervielfältigungshandlungen" unter bestimmten Voraussetzungen ohne Erlaubnis der Rechteinhaber für zulässig erklärt, so auch das Zwischenspeichern von Webseiten auf dem PC.
Michael Fraser, der Vorsitzende der Verwertungsgesellschaft, hatte in einer Stellungnahme zur Anhörung vor dem Copyright Council argumentiert, dass Autoren, Künstler und Lehrbuchverlage auf die Kopierabgaben angewiesen seien. Wenn sich nun aber die Technologie so verändere, dass die Werke nur noch am Computer zur Verfügung gestellt würden, gingen Urheber und Rechteverwerter in Zukunft leer aus.
Die Australian Society of Authors (ASA) und die Australian Publishers Association (APA) - Autorenvereinigung und Verlegerverband - unterstützen die Verwertungsgesellschaft in ihren Forderungen. [Von Matthias Spielkamp]






das mit den simpsons nimmst du sofort zurück. es gibt kaum eine gesellschaftskritischere...
also ich bin wahrlich kein Freund der GEZ, aber wer verheirat ist, PC, Radio und 5 TVs...
Schon mal Simpsons geschaut und den Inhalt verstanden? Wenn nein, sind Sie ein visueller...
Herzlich Willkommen in der bunten und illustren Welt des Kapitalismus ;-)
Nutzt eure Rechte, allein oder in Gruppen! Verbreitet den Link großzügig... http://www...
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