Bundestag für Vorratsdatenspeicherung (Update)

Weg zur Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie ist frei

Die Parteien der Regierungskoalition haben am Donnerstag den Weg für eine Zustimmung der Bundesregierung zu der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung frei gemacht und mit dem gemeinsamen Antrag eine sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Internetdaten beschlossen. Der Bundesbeauftragte begrüßt allerdings, dass das Parlament bei der Umsetzung der Richtlinie "Augenmaß" angemahnt und eine Orientierung an den Mindestanforderungen gefordert hat.

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Die EU-Richtlinie sieht vor, dass alle Daten zu Telekommunikationsverbindungen für sechs Monate gespeichert werden müssen. Die Inhalte werden nicht gespeichert, wohl aber, wer wann mit wem telefoniert hat und welche Internetseiten besucht wurden. Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren die Richtlinie als verfassungsfeindlich.

Zwar fordern CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag, die in der Richtlinie vorgesehene Mindestspeicherdauer von sechs Monaten vorzuschreiben, doch bei der Datenabfrage geht man über das Mindestmaß hinaus. So heißt es: Die Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung soll sich auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten beschränken. Demnach sollen die Daten auch dann genutzt werden dürfen, wenn es um minder schwere mittels Telekommunikation begangene Straftaten geht.

Vom Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kommt derweil Kritik an der Entscheidung: Er bedauere, dass der Deutsche Bundestag gestern seine ablehnende Haltung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten aufgegeben habe: "Mit der neuen EU-Richtlinie wird der Weg frei, um Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten zur Speicherung von umfangreichen Verkehrsdaten auf Vorrat zu verpflichten, ohne dass ein konkreter Verdacht oder Hinweise auf eine bevorstehende Gefahr vorliegen", so Schaar.

Schaar fürchtet, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten nicht nur für die Aufklärung schwerer Verbrechen genutzt werden und verweist auf die Forderungen der Musikindustrie, die seit längerem den Zugang zu Verkehrsdaten von Tauschbörsen-Teilnehmern einfordern.

Die Vorratsdatenspeicherung soll bei der Aufdeckung schwerer Straftaten und bei der Bekämpfung des Terrorismus helfen.

Nachtrag vom 17. Dezember 2005, 12:10 Uhr:
Gegen die Pläne richtet sich auch eine Petition, die online beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von Björn Fay eingereicht wurde. Sie kann auf den Webseiten des Petitionsausschusses diskutiert und unterzeichnet werden.


HUSO 28. Jul 2007

Du SPasti hast keine ahnung von NIX

Halsab Schneider 20. Feb 2006

Na und? Dann ändert man das eben! Dient der Terroristenbekämpfung, also: Schluck! Vor...

moppi 19. Feb 2006

https://stop1984.com/old_cms/index.php?lang=de&text=letter_retained_data.txt also das...

craesh 19. Feb 2006

Wer genau muss diese Daten speichern? Nur die Provider, oder auch Webseitenbetreiber...

Bibabuzzelmann 19. Feb 2006

Ich hab jetzt keine Zeit, ich kucke noch nen Film, dann geh ich schlafen *g

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