GPL v3: Der erste Entwurf

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Gelockert werden die Bedingungen hinsichtlich der Markierung von Änderungen in Dateien von GPL-Software. Auch die Forderung der explizit kostenlosen Weitergabe des Quelltextes wurde geändert und enthält nun nicht mehr explizit die Worte "at no charge", womit man mancher Verwirrung vorbeugen will, die dieser Satz bisher auslöste. Auch eine duale Lizenzierung wird damit explizit erlaubt. In einem weiteren Punkt wird explizit erlaubt, für die Code-Weitergabe bis zum Zehnfachen der entstehenden Kosten zu verlangen, wobei der Empfänger den Code dann noch immer kostenlos weitergeben kann.

Software, die ein interaktives Nutzerinterface zur Verfügung stellt, muss nach den geplanten Regelungen auch eine einfache Möglichkeit zur Anzeige der Lizenz enthalten.

Der neuen Version der GPL kommt auch deshalb große Bedeutung zu, da viele Projekte unter der "GPL 2.x oder neuer" lizenziert sind, so dass für sie bei Erscheinen automatisch die GPL v3 gilt. In Bezug auf die Kompatibilität zu anderen Lizenzen enthält der Entwurf nun explizite Regelungen. Dabei wird unter anderem die Möglichkeit eingeräumt, stärkere Klauseln gegen Patentklagen zu nutzen. Die GPL v3 soll somit kompatibler zu anderen Lizenzen werden als es die GPL 2 heute ist.

Sah die GPL 2 bei Lizenzverletzung nur einen abrupten Entzug der Lizenzrechte vor, bietet die GPL v3 einen differenzierteren Ansatz. Statt eines automatischen Entzugs der Lizenzrechte sieht die Lizenz nun vor, dass jeder, der Rechte an der jeweiligen Software hält, dem Lizenznehmer seine Rechte entziehen kann. Dies gilt dann aber nicht automatisch für Sublizenznehmer, sofern diese ihren Verpflichtungen nachkommen.

Die GPL muss dabei erreichen, was die meisten Rechtsanwälte versuchen zu vermeiden: Sie muss urheberrechtlich geschütztes Material zur Modifikation und Weiterverbreitung in jedem Rechtssystem der Welt lizenzieren, denn die GPL soll weltweit gelten und nicht in einzelnen Versionen für verschiedene Rechtsordnungen angepasst werden. Die GPL v2 erreichte dieses Ziel, indem sie sich auf ein Minimum an Prinzipien beruft, denen alle Unterzeichner der Berner Konvention unterliegen. Und auch die GPL v3 folgt diesem Pfad.

Die Öffentlichkeit hat nun gut ein Jahr Zeit, diesen ersten Entwurf sowie im Laufe des folgenden Jahres zu diskutieren. Der Prozess, aus dem 2007 dann die neue GNU General Public License hervorgehen soll, ist dabei bewusst offen gehalten, jeder soll seine Gedanken, Kritik oder Wünsche äußern können und Gehör finden. Das letzte Wort hat indes Richard Stallman als Vater der Lizenz.

 GPL v3: Der erste Entwurf

Jeve Stobs 17. Jan 2006

Jaja, der Humor der Einfältigen...

Wat is FreeBSD? 16. Jan 2006

lol... Selten so gelacht!

Patrick 16. Jan 2006

"..nicht näher bestimmt ist und und der Lizenz explizit breiter definiert.." Gruß

GNU-Vereinnahmer 16. Jan 2006

...sind gerade eben _keine_ Beispiele für Projekte, die die GPL nutzen. Nein, OpenOffice...

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Joomla Developer Blog by Alex Kempkens / 17. Jan 2006

GPL v3 entwickelts sich weiter



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