Verbraucherschützer fürchten um Privatkopie
Der vzbv kritisiert zudem, dass die geplante Urheberrechtsnovelle das Recht, digitale Kopien zu privaten Zwecken anzufertigen, fast vollständig aushöhlt. "Der Käufer einer Musik-CD wird keinen Anspruch haben, die Stücke auch auf seinen MP3-Player zu übertragen, um sie unterwegs zu hören, oder eine Sicherungskopie anzufertigen, um die Musik noch zu hören, wenn die gekaufte CD einen Kratzer hat", so von Braunmühl.
Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken sollen in Zukunft verboten sein, wenn eine "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde". Gemeint ist vor allem der Download von Werken aus dem Internet. Die Formulierung könne aber zu gefährlichen Konsequenzen für Nutzer führen, warnt der vzbv: "Vor dem Download einer Datei müsste der Nutzer in Zukunft prüfen, ob die Datei im Internet legal angeboten wird. Ist dies 'offensichtlich' nicht der Fall, ist der Download strafbar oder zumindest rechtswidrig. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote 'offensichtlich rechtswidrig' sind, bleibt schleierhaft."
Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird die Möglichkeit zur Erstellung privater Kopien digitaler Inhalte durch Digital Rights Management (DRM) erheblich eingeschränkt. Dabei treffe DRM ausschließlich harmlose Privatnutzer - gewerbliche Raubkopierer wüssten genau, wie sich DRM-Systeme ausschalten lassen, heißt es von Seiten des vzbv. Der Verband befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur: "Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen."
Zugleich wendet sich der vzbv gegen die Pläne zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie. Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Urheberrechten sieht vor, Inhabern von Urheberrechten einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider auf Herausgabe von Nutzerdaten einzuräumen. Die Verbraucherschützer sehen darin eine unzumutbare Einschränkung des Datenschutzes von Internetnutzern. Es sei völlig ausreichend, wenn Staatsanwälte im Verdachtsfall die Daten von Beschuldigten ermitteln können.
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Genau macht das: Du bist Deutschland. Ich bin Deutschland. Ich bin die anderen. Also...
Verdammt, was soll man gegen das alles denn machen? Software Patente: winkt der Europarat...
du sprichst mir aus der seele! genau die gleiche scheisse in den kinos, mit dieser...
Ähmm das war ich net mit der Qualität-Preis-Geschichte aber egal, höre eh keine Musik...
Diese Fick Argument von wegen, dass die Qualität der Musik immer schlechter wird und man...
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