Durchsetzung geistigen Eigentums soll erleichtert werden
Auskunftsanspruch gegen Dritte, z.B. Provider, geplant
Das Bundesjustizministerium hat den Bundesministerien einen Referentenentwurf zur Umsetzung der umstrittenen EU-Durchsetzungsrichtlinie zur Stellungnahme zugeleitet. Der Gesetzentwurf soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und die Stellung von geistigem Eigentum stärken. Unter anderem wird auch ein Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, z.B. Providern, eingeräumt.
Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz und Sortenschutzgesetz sollen weitgehend wortgleich geändert werden.
Der Gesetzentwurf führt unter anderem einen Auskunftsanspruch für Rechtsinhaber gegenüber Dritten ein, die selbst nicht Rechtsverletzer sind. Bislang ist nur ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen vorgesehen, der geistiges Eigentum verletzt. Den Rechtsinhabern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln, um so seine Rechte gerichtlich besser durchsetzen zu können. Dabei hat man explizit Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen im Blick. Vor allem die Musikindustrie hatte darauf gedrängt, direkt über die Provider an die Daten der Tauschbörsenteilnehmer zu kommen. Bislang ist dies nur über einen richterlichen Beschluss im Rahmen eines Strafverfahrens möglich.
Zudem stellt der Gesetzentwurf klar, dass nach Wahl des Verletzten der Gewinn oder das Entgelt, das der Verletzer für die rechtmäßige Nutzung des Rechts hätte bezahlen müssen, beispielsweise die Lizenzgebühr, als Schaden erstattungsfähig sein können. Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Schutzrechtsverletzung gewährt der Entwurf auch einen Anspruch des Verletzten gegen den Verletzer auf Vorlage von Urkunden oder sogar auf Zulassung der Besichtigung einer Sache. Ist zu vermuten, dass die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß begangen wurde, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen.





Danke für die Blumen. :) Ich dachte schon, ich wäre der einzige hier mit meiner...
... Ich möchte hier nur kurz anmerken, dass MartyK das Problem (aus meiner Sicht...
Ja, sicher, meinte ich doch. :) Doch, habe von jemandem gelesen, der diese Frage auf...
Steinberg Systems heißt der Hersteller! ;-) Davon weiss ich aber nichts. Und ehrlich...
Sicher, darauf wollte ich ja hinaus. Allerdings dürfte es bei einer Person doch sehr...
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