Durchsetzung geistigen Eigentums soll erleichtert werden
Bereits nach geltendem Recht kann der Rechtsinhaber die Veröffentlichung des Gerichtsurteils beantragen, durch das der Verletzer eines Urheber- oder Geschmacksmusterrechtes verurteilt worden ist. Diese Möglichkeit wird auf alle Rechte des geistigen Eigentums ausgeweitet.
Die zivilrechtliche Durchsetzung von Schutzrechten soll auch für geographische Herkunftsangaben in der beschriebenen Weise erleichtert werden. Außerdem soll durch die Änderung des Markengesetzes ein strafrechtlicher Schutz für solche geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen geschaffen werden, die auf europäischer Ebene nach der Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel geschützt sind. Dazu gehören die Bezeichnungen zahlreicher landwirtschaftlicher Produkte wie z.B. die "Spreewälder Gurken". Bisher gab es einen solchen Schutz nur für die nach rein innerstaatlichem Recht geschützten Bezeichnungen.
Auch soll bei den prozessrechtlichen Regeln für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums eine Ausnahme gemacht werden. Allgemein dürfen einstweilige Verfügungen den geltend gemachten Anspruch nur sichern, nicht aber bereits erfüllen: Es gilt das so genannte Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache. Von dieser Regelung soll nach dem Entwurf bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums abgewichen werden.
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Danke für die Blumen. :) Ich dachte schon, ich wäre der einzige hier mit meiner...
... Ich möchte hier nur kurz anmerken, dass MartyK das Problem (aus meiner Sicht...
Ja, sicher, meinte ich doch. :) Doch, habe von jemandem gelesen, der diese Frage auf...
Steinberg Systems heißt der Hersteller! ;-) Davon weiss ich aber nichts. Und ehrlich...
Sicher, darauf wollte ich ja hinaus. Allerdings dürfte es bei einer Person doch sehr...
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