Im Streit um die Einblendung des Microsoft-Logos in der ARD-Wahlberichterstattung hat der Linux-Verband am heutigen Freitag (16. September 2005) beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den NDR durchgesetzt. Demnach darf der für die ARD-Wahlberichterstattung verantwortliche NDR in den Umfrageergebnissen von infratest dimap das Logo von Microsoft nicht mehr zeigen.
Allerdings wurde die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen, dem NDR stehen Rechtsmittel gegen die Entscheidung zur Verfügung. Der NDR hatte die Vorwürfe des Linux-Verbandes
zurückgewiesen, die Logo-Einblendung sei Schleichwerbung für Microsoft. Die Wahlforscher von infratest dimap hätten mit Zustimmung der ARD die Möglichkeit, mit einem technischen Dienstleister zusammenzuarbeiten
und diesen mit in die Quellenangabe aufzunehmen. Der NDR verweist dabei auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. November 2002 (Az 315 O 549/02).
Der Linux-Verband sieht in der Nennung von Microsoft in den Grafiken von Umfrageergebnissen eine rechtswidrige Werbung und eine Umgehung der vom Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Regeln für politische Sendungen.
(ji)