Heise vs. Musikindustrie: Link bleibt vorerst verboten

Oberlandesgericht München bestätigt einstweilige Verfügung

Im Streit um die Linksetzung auf den Hersteller der DVD-Kopiersoftware Slysoft zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft bestätigte das Oberlandesgericht München jetzt die Entscheidung des Landgerichts München, das es Heise untersagte, einen Link auf den Hersteller des "Kopierschutzknackers" zu setzen.

Anzeige

Im Kern geht es dabei um die Frage, ob es für ein Presseorgan zulässig ist, über Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu berichten. Die Musikindustrie war mit einem solchen Antrag in der ersten Instanz vor dem Landgericht München gescheitert.

Dem Urteil zufolge handelt es sich bei der Tickermeldung von heise online weder um Werbung im Hinblick auf den Verkauf verbotener "Kopierschutzknacker" noch um eine Anleitung zur Umgehung technisch wirksamer Maßnahmen. Vielmehr sei diese Art der Berichterstattung durch die Pressefreiheit gerechtfertigt und liege auch im öffentlichen Interesse.

Verboten wurde dem Heise Zeitschriften Verlag dagegen in erster Instanz das Setzen eines Links auf die Unternehmens-Webseite des Softwareherstellers. Nach Ansicht des Landgerichts sei der Verweis nicht durch die Pressefreiheit geschützt.

Sowohl der Heise Zeitschriften Verlag als auch die Musikindustrie gingen gegen das Urteil des Landgerichts München I in Berufung, über die jetzt das Oberlandesgericht München entschied. Heise drängte darauf, das Link-Verbot aufzuheben, die Plattenfirmen wollten den ganzen Artikel aus dem Netz verbannen.

Das Oberlandesgericht München bestätigte nun eine entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichtes München aus dem März 2005. Die Entscheidung bezüglich der einstweiligen Verfügung ist sofort rechtskräftig. Demnach dürfen Heise und auch andere Medien weiter über entsprechende Software berichten, die Verlinkung untersagte aber auch die Berufungsinstanz.

Der Link gehe zu weit und sei nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt. Er überschreite die Grenze des Erlaubten und sei die "Verlinkung eines Portals, wo Unrecht geschieht". Dies wiederum sei eine "Verwilderung der Pressesitten, der entgegengewirkt werden muss", so das Gericht.

Bei den deutschen Phonoverbänden löste die Entscheidung offenbar große Freude aus: "Ein Link auf Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen ist nicht zulässig. Hiermit wird die Position der Rechteinhaber bestärkt. Die Entscheidung ist auch über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung: Hiermit ist geklärt, dass illegale Angebote zukünftig durch Verlinkung nicht zugänglich gemacht werden dürfen", deutet Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, die Entscheidung des Oberlandesgerichts München. Allerdings wurde dabei nur über die entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichtes München entschieden, nicht in der Sache an sich.


Wayne Static 30. Jul 2005

Ein Türke, ein Ami und ein Anwalt steigen in ein Flugzeug, sagt der eine...

Melanchtor 29. Jul 2005

Keine Bange, selbst eine Klage von Günni heisst noch lange nicht, dass er sie auch...

ottokar domma 29. Jul 2005

ich trau mich bald gar nicht mehr irgendwas zu schreiben ;)

Melanchtor 29. Jul 2005

Nein, damit hat Günni keine Probleme, der reagiert nur auf schlechte Anwaltswitze oder...

ottokar domma 29. Jul 2005

wenn es ein falscher wäre, würde der echte den falschen abmahnen sich nicht als echter...

Kommentieren


Filesharing News - P2P MP3 Games DSL VoIP / 28. Jul 2005

Heise-Verlag vs. Musikindustrie (Update 2)



Anzeige
  1. Junior Test Engineer (m/w)
    NDS GmbH, Unterföhring
  2. Vice President - Research / Development (m/w)
    m:pro IT Consult GmbH, Wiesbaden
  3. Java / J2EE Softwareentwickler (m/w)
    Commerz Finanz GmbH, München
  4. Softwareentwickler (m/w) TargetLink Code-Generator
    dSPACE GmbH, Paderborn

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Desktop-Roadmap

    Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor

  2. Paypal

    Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

  3. Spielebranche

    Diskussion über "stinkende Gamer"

  4. Gerüchte

    Apple will alle Notebooks dünner machen

  5. Tilt-Shift-Effekt

    Generator für Spielzeuglandschaften


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 269 | letzter Beitrag 20:17 Uhr

  2. Kommentare: 184 | letzter Beitrag 22:34 Uhr

  3. Kommentare: 178 | letzter Beitrag 22:01 Uhr

  4. Kommentare: 116 | letzter Beitrag 18:47 Uhr

  5. Kommentare: 96 | letzter Beitrag 16:40 Uhr

Mehr


  1. Jugendschutz

    Filtersoftware von Jusprog und Telekom staatlich anerkannt

  2. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  3. Deutsche Post

    Zusatzfunktionen beim E-Postbrief dauern länger

  4. Gnome

    Neue Spezifikation für Fensterlayout

  5. Samsung Galaxy Tab 2

    7-Zoll-Tablet mit Android 4.0 und Glonass-Unterstützung

  6. IBM-Mainframe

    Nasa schaltet letzten Großrechner ab

  7. Appmenu Runner

    Head-Up Display auch in KDE

  8. Galaxy S2 mit Android 2.3.6

    Update wegen Abstürzen zurückgezogen?

  9. Fair Labor Association

    Apple lässt Foxconn überprüfen

  10. 802.11ac

    Broadcom will Chips für Gigabit-WLAN noch 2012 liefern



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Spielebranche: Gaming-Standort Bayern sucht den Reset-Knopf
Spielebranche
Gaming-Standort Bayern sucht den Reset-Knopf

Das Branchentreffen Munich Gaming fällt 2012 aus, der Deutsche Computerspielepreis wird neu verhandelt, die Förderung umstrukturiert: Das Bundesland Bayern will sich in Sachen Games neu aufstellen. Staatskanzleichef Thomas Kreuzer hat sich auf einer Besuchstour auch Kritik von Publishern angehört.

  1. Splash Damage Brink-Macher gründen Middleware-Studio
  2. Hawken Grundsätzlich kostenloser Mech-Kampf ab dem 12.12.12
  3. Clash of Realities 2012 Wissenschaftler und Computerspiele

IMHO: Windows 8 - Microsofts Befreiungsschlag
IMHO
Windows 8 - Microsofts Befreiungsschlag

"Windows Reimagined", so bezeichnet Microsoft Windows 8. Es ist die größte Veränderung von Microsofts Betriebssystem seit Windows 95 und soll mit neuem UI und dem neuen API WinRT zum großen Befreiungsschlag für Microsoft werden.

  1. Beta Consumer Preview von Windows 8 am 29. Februar 2012
  2. Windows Explorer Windows 8 Beta mit weiteren Verbesserungen
  3. Sensor-Fusion Windows 8 soll Sensornutzung vereinfachen

Test PS Vita: Ausstattungswunder mit Speicherproblem
Test PS Vita
Ausstattungswunder mit Speicherproblem

Zwei Analogsticks und starke Grafik, Berührungs- und Bewegungssteuerung, UMTS und Bluetooth: Sony Computer Entertainment packt in den Nachfolger der Playstation Portable so gut wie alles, was irgendwie Sinn ergibt - nur Speicher etwa für Savegames fehlt der PS Vita von Haus aus.

  1. Playstation Network Umbenennung der Konten und neue Firmware

Zum Artikel