Ein Gesetzesentwurf in Kanada sieht vor, dass Anbieter von Websites den Betreibern von Suchmaschinen und Web-Archiven verbieten können, ihre Seiten zwischenzuspeichern. Bürgerrechtler kritisieren den Entwurf, der angeblich dazu gedacht ist, Suchmaschinenbetreiber zu schützen.
"[...] der Rechteinhaber hat kein Anrecht auf Rechtsmittel, außer eine einstweilige Verfügung zu erwirken gegen Anbieter von Informations-Suchwerkzeugen, die das Urheberrecht verletzen, indem sie eine Vervielfältigung des geschützten Werks erstellen oder zwischenspeichern." So lautet der betreffende Absatz des Gesetzentwurfs C-60 (
Bill C-60), der Vorgaben
in kanadisches Recht umsetzen soll, die 1996 von der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in ihrem
Copyright Treaty festgelegt wurden.
Mitglieder der Organisation sind verpflichtet, diese Vorgaben in ihre Landesgesetze zu übernehmen. Dafür müssen sie eigene Gesetze entwerfen. In Deutschland ist das zum Teil durch den so genannten Ersten Korb der Urheberrechtsnovelle geschehen, der
2003 in Kraft trat; der Zweite Korb liegt wegen der vorgezogenen Neuwahlen derzeit auf Eis.
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