GEMA drängt weiter auf Sperrung durch Internet Provider

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Eine Rechtsgrundlage für die Sperraufforderungen leitet die GEMA aus § 97 UrhG und Art. 8 Abs. 3 der EU-Informations-Richtlinie 2001/29/EG ab: "Die Mitgliedsstaaten stellen sicher, dass die Rechtsinhaber gerichtliche Anordnungen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandten Schutzrechten genutzt werden." Nach Ansicht der GEMA muss vor diesem Hintergrund und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Teledienstgesetz (TDG) der Zugangsprovider nach entsprechender Aufforderung der Rechteinhaber eine Internetseite sperren, sofern dadurch die Verbreitung von Raubkopien verhindert werden kann.

Die Provider, die einen eDonkey-Link anbieten, seien an einer durch den jeweiligen Endnutzer vorgenommenen Urheberrechtsverletzung gem. § 97 UrhG beteiligt, indem sie diesem den Zugang zu der betreffenden Datei im Filesharing-System ermöglichen, argumentiert die GEMA weiter.

Die Endkunden machen sich nach Ansicht der GEMA durch das Herunterladen nicht lizenzierter Musikwerke gegenüber den Rechteinhabern schadensersatzpflichtig.

 GEMA drängt weiter auf Sperrung durch Internet Provider

danke 09. Jul 2005

danke

blah 09. Jul 2005

blah

Stefan Steinecke 08. Jul 2005

Ich denke nicht, daß du ein Mandat hast, für die gesamte Musikszene zu sprechen.

Kalle80 08. Jul 2005

Die einzigen die die Gema toll finden sind Spitzenverdiener in der Musikszene, 0815...

Hotohori 08. Jul 2005

Es geht hier aber nich um Künstler, sondern um die GEMA. Die Künstler sind ohnehin nicht...

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filesharing-news.de P2P, MP3, DSL, VoIP / 07. Jul 2005

GEMA weiter auf Kriegspfad



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