Musikindustrie geht gegen Links auf Allofmp3 vor
Rückenwind durch einstweilige Verfügung des LG München I
Im Kampf gegen die russische Musik-Download-Plattform Allofmp3 vermeldet die deutsche Musikindustrie einen kleinen Teilerfolg. Das Landgericht München I hat eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des Angebots erlassen, auf deren Basis die Musikindustrie nun unter anderem gegen Website-Betreiber vorgehen will, die Allofmp3 verlinken.
Die bisherigen Versuche der Musikindustrie, gegen Allofmp3 vorzugehen, waren bislang fruchtlos, darunter der Versuch, mit Hilfe der russischen Strafverfolgungsbehörden gegen den Anbieter vorzugehen.
Allofmp3 bietet Musik zum Download zu sehr günstigen Preisen an, verfügt aber nach Ansicht des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft nicht über die notwendigen Onlinelizenzen für Deutschland. Mit der einstweiligen Verfügung wird die Musikindustrie zwar auch weiterhin wenig gegen den Anbieter in Russland unternehmen können, es geht dem Verband aber in erster Linie wohl darum, die eigene rechtliche Position zu untermauern, denn Allofmp3 sieht sich als legaler Anbieter.
Die Frage, ob das Angebot von Allofmp3 hier zu Lande legal oder illegal ist, wurde bislang zudem unterschiedlich beantwortet. So kam der öffentlich-rechtliche Radiosender SWR3 in seinen Recherchen zu dem Ergebnis, das Angebot sei auch in Deutschland legal, während die Juristen Dr. Kerstin Bäcker und Dr. Matthias Lausen zu einer gegenteiligen Einschätzung kommen.
Die Musikindustrie sieht in der einstweiligen Verfügung eine Bestätigung der eigenen Position, denn das Gericht habe festgestellt, "dass das Angebot gegen deutsches Urheberrecht verstößt".
Mit Konsequenzen aus diesem Urteil droht der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft nun auch denjenigen, "die für solche illegalen Online-Angebote Werbung treiben oder sie anderweitig unterstützen, indem sie beispielsweise 'Gebrauchsanleitungen', positive 'Testberichte' oder Links bereitstellen.". In einer Pressemitteilung stellt der Verband auch explizit auf den Beitrag des SWR3 ab.
"Mehrere Musikunternehmen gehen jetzt, vertreten durch die Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, gegen solche Unterstützer vor", kündigt der Verband an. Neben Abmahnungen und Aufforderungen, Links auf das illegale Angebot zu entfernen, habe man in den "eklatantesten Fällen auch die zuständigen Aufsichtsbehörden und Kontrollgremien eingeschaltet, um die Missstände zu beseitigen.".
Zuvor hatte der spanische Anbieter Weblisten.com seine Pforten geschlossen.






REVOLUTION! Stand auf unseren Fahnen! REVOLUTION! Stand uns im Gesicht! WIR HABEN ERLEBT...
Sehe ich genauso!!! Wenn man sich mal die Preise anschaut, kann einem schlecht werden...
... nur dass mit dem Umwandeln der CDs der Kopierschutz umgangen wird und somit das...
Bleibt jedoch die rhetorische Frage wieso darf niemand auf AllOfMP3 einen Link setzten...
die liebe musikindustrie braucht nur die kunden nicht für völlig verblödet anschauen. man...
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