Lidl wegen ausverkaufter Digitalkamera verklagt

Verbraucherschützer verklagen Lidl wegen Lockvogelwerbung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Discount-Kette Lidl wegen verbotener Lockvogelwerbung verklagt. Lidl hatte bundesweit für eine Digitalkamera geworben, die nach Informationen des vzbv in mehreren Fällen schon nach einigen Minuten vergriffen war. Laut Gesetz müssen Sonderverkaufsartikel mindestens zwei Tage vorrätig sein.

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Verbraucher müssten von einem Unternehmen wie Lidl erwarten können, dass diese die Nachfrage richtig kalkulieren, erklärt vzbv-Chefin Prof. Dr. Edda Müller. Stattdessen sei im Kampf der Discounter aber immer häufiger zu beobachten, dass mit Angeboten geworben wird, die innerhalb kürzester Zeit vergriffen seien.

Dieses laut Gesetz unzulässige Verhalten werde durch kaum vorhandene Sanktionsmöglichkeiten begünstigt. Zwar könnten Verbraucherverbände wie der vzbv eine Unterlassung derartiger Praktiken verlangen und dies im Streitfall auch gerichtlich durchsetzen, das Gericht könne aber lediglich die Unterlassung anordnen - was viele Firmen nicht daran hindere, die gleiche Praxis in leicht abgewandelter Form fortzusetzen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in diesem Verhalten einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach Auffassung des vzbv hat Lidl die Ware nicht in ausreichender Menge bereitgehalten und dadurch die Kunden in irreführender Weise angelockt.

Das UWG verbietet es, für eine Ware zu werben, die "nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist". Als angemessen gilt nach dem Gesetz "im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage, es sei denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen".

Im vorliegenden Fall hatte das Unternehmen auf Werbeblättern, gültig ab 30. Mai 2005, für die Digitalkamera "Samsung Digimax A6" zum Preis von 199,- Euro geworben. Nach Verbraucherbeschwerden, die dem vzbv vorliegen, war die Kamera zum Teil schon wenige Minuten nach Ladenöffnung nicht mehr erhältlich. Nachdem Lidl sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, hat der vzbv die Lidl Dienstleistung GmbH in Neckarsulm jetzt vor dem Landgericht Heilbronn verklagt.


-JJ- 08. Jul 2005

Das ist ja doch wohl ein Gerücht !! Bei "günstiger.de" gibts die Cam für den Preis nur...

guert 30. Jun 2005

In allem, was ich aus Deinem Text gelöscht abe, gebe ich Dir Recht, nicht jedoch bei den...

Schadendorf 30. Jun 2005

Hi, mir geht´s wie Dir,ich habe das Gerangel um die Bahntickets schon nicht verstanden...

m. vanselow 30. Jun 2005

Hallo, bei guenstiger.de findet man die gleiche Kamera: Samsung Digimax A6 fuer 197 Euro...

ein Programmierer 29. Jun 2005

der dann fachlich qualifiziert empfiehlt woran er am meisten verdient oder was schon...

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