Oberstes US-Gericht entscheidet gegen Tauschbörsen

P2P-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich

Tauschbörsen und Anbieter von Peer-to-Peer-Software können zur Verantwortung gezogen werden, wenn mit ihrer Software Urheberrechtsverletzungen begangen werden, das entschied jetzt der US-Supreme-Court, der oberste Gerichtshof der USA, wie diverse US-Medien übereinstimmend berichten. In der Berufungsinstanz waren die beteiligten Filmstudios und Plattenfirmen noch mit ihrer Klage gegen Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musikcity.Com gescheitert.

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War das Berufungsurteil zu Gunsten der P2P-Anbieter als herbe Schlappe für die Rechteinhaber zu werten, so stellt das Urteil des Supreme Court nun die Software-Anbieter vor ein großes Problem, das diese durchaus in ihrer Existenz bedrohen könnte. Denn die Musik- und Plattenindustrie kann die P2P-Anbieter auf Basis dieses einstimmigen Urteils nun für Urheberrechtsverstöße der P2P-Nutzer zu Verantwortung ziehen - insbesondere wenn die Anbieter die Verletzung von Urheberrechten fördern.

Das Berufungsgericht vertrat in seinem Urteil die Auffassung, dass - anders als im Fall Napster, Grokster und Streamcast - die Anbieter für Urheberrechtsverletzungen nicht haftbar zu machen seien, da die Unternehmen keinen "integrierten Dienst" anbieten, den sie überwachen und kontrollieren können. Die Beziehungen zwischen Grokster und Streamcast auf der einen sowie den Nutzern ihrer Software auf der anderen Seite unterscheide sich deutlich von der im Fall Napster.

Der Supreme Court sah dies anders und revidierte damit im Prinzip auch seine Entscheidung zum Fall Betamax aus dem Jahr 1984. Damals hatte der Supreme Court entschieden, dass eine Technik, damals der Videorekorder, legal ist, sofern neben illegalen auch zahlreiche legale Nutzungsarten existieren. Die Argumentation zu Gunsten von File-Sharing geht in eine ähnliche Richtung, entsprechende Software sei nicht anders zu bewerten als ein Kopierer oder ein Videorekorder.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF), die StreamCast im vorliegenden Fall vertreten hat, setzte vor allem darauf, dass der Supreme Court von dieser Entscheidung nicht abrücken würde. Das Urteil war auch in Bezug auf CD-Brenner oder Apples iPod immer wieder genannt worden.

Der Supreme Court wollte die Parallelen zum Fall Betamax nicht sehen. Die Anbieter hätten ihre Software nicht neutral angeboten, wie einst Sony seine Betamax-Videorekorder, sondern hätten versucht, an den Urheberrechtsverletzungen zu verdienen.

Der Supreme Court hob dementsprechend das Urteil der Berufungsinstanz auf und bezeichnete es als einen Fehler. Nun muss das Berufungsgericht neu entscheiden.

Das Urteil zum Fall MGM v. Grokster, 04-480 kann mittlerweile auf den Seiten des Supreme Court heruntergeladen werden.


Dr. Spam 08. Nov 2005

Man ihr Freaks. Man muss doch keine P2P Netze nutzen um an gute Musik ran zu kommen. Das...

alex45 26. Sep 2005

so eine schweinerei ist das

ClassicCPU 13. Jul 2005

Schließ nicht von Dir auf andere ;) Ich glaube nicht, daß es Sinn machen würde, das...

Marty 09. Jul 2005

Oder: Wenn man kein gutes Argument hat, konstruiert man sich halt eins. ;) Inwiefern...

ClassicCPU 09. Jul 2005

Eine gut organisierte Verschwörung ist fast nie zu beweisen ;) Mitnichten, deren...

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Webmaster-Verzeichnis Blog / 28. Jun 2005

Oberstes US-Gericht gegen Filesharing

filesharing-news.de P2P, MP3, DSL, VoIP / 27. Jun 2005

P2P-Urteil: Nun droht Klagewelle gegen Betreiber



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