Steuersoftware ElsterFormular rechtlich unzulässig?

E-Government muss für Linux diskriminierungsfrei werden

Der Linux-Verband drängt auf eine Offenheit von E-Government für Linux und Linux-Anwendungen. Die öffentliche Verwaltung müsse es unterlassen, dem faktischen Marktführer Microsoft die Auftrechterhaltung seiner marktbeherrschenden Stellung zu erleichtern. Kritik gab es an der Software ElsterFormular, die in einem auf dem LinuxTag vorgestellten Gutachten als rechtlich bedenklich eingestuft wurde.

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"Wir wollen eine Sensibilisierung der Verantwortlichen auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung für das Thema Diskriminierungsfreiheit erreichen. In Zukunft darf es weder heimliche noch offene Barrieren geben", fordert Elmar Geese, Vorsitzender des Linux-Verbandes. Dabei verweist der Verband auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Berliner Rechtsanwaltskanzlei JBB - Jaschinski Biere Brexl zur Software "ElsterFormular", einer kostenlosen Anwendungssoftware für die Übermittlung von Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen, die nur für Windows angeboten wird: "Elster nur für Windows muss ein einmaliger Sündenfall bleiben", so Geese, zumal die Finanzbehörden eine elektronische Übermittlung der Daten verlangen.

Zwar wurde die Programmierschnittstelle "COALA" von vornherein plattformunabhängig angelegt, so dass kommerzielle Anbieter Softwareprodukte zur Abgabe von Umsatzssteuervoranmeldungen bzw. Lohnsteueranmeldungen entwickeln können, die Client-Software ElsterForumlar wird aber nur für Windows angeboten, kostenlos.

Dies hält Dr. Till Jäger, der das Gutachten erstellt hat, für rechtswidrig. Er sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie eine Verletzung von Grundrechten.

Nach Ansicht von Jäger stellt das Angebot der Oberfinanzdirektion München keine "gezielte Behinderung" von Anbietern anderer Betriebssysteme dar, da die Schnittstelle "COALA" plattformünbergreifend zur Verfügung steht, "jedoch stellt der kostenlose Vertrieb von ElsterFormular eine Marktstörung dar und fällt damit unter die Generalklausel des § 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), weil er geeignet ist, den Wettbewerb ohne sachlichen Grund zum Nachteil der Mitbewerber - insbesondere der Anbieter der Software Linux - erheblich zu beeinträchtigen", heißt es in dem Gutachten.

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DerdasHirninDeu... 30. Sep 2008

Wozu brauche ich für sowas simples wie ein paar Steuerformulare ein High Performance...

Michael - alt 29. Jun 2005

Hihi, Du glaubst wohl noch an das Gute in dem Schrott....

Michel - A 27. Jun 2005

Michi, Du sprichst mir aus dem Innersten heraus. Klaus

Michael - mit... 27. Jun 2005

< ... Danke Michael. Endlich mal jemand, wie ich, mit Gehirn, der erkennt, wie, wenn es...

Michael - alt 27. Jun 2005

Abgesehen davon schreien doch die Linuxe immer, daß sie WINE hätten..... Jetzt schreien...

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