TK-Gesetz: Preisansage beim Telefonieren soll Pflicht werden
Umfrage: 80 Prozent der Verbraucher wollen vor jedem Gespräch die Kosten wissen
Die Kosten von Call-by-Call-Verbindungen sollen künftig vor jedem Telefonat angesagt werden. Dies sieht das neue Telekommunikationsgesetz vor, das heute, am 17. Juni 2005, vom Bundestag verabschiedet werden soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) appellierte an die Bundesländer, das Gesetz nicht im Vermittlungsausschuss scheitern zu lassen.
"Der unglaubliche Tarifwirrwarr und der Missbrauch bei Mehrwertdiensten sind ein Ärgernis für die Verbraucher und hemmen einen Wachstumsmarkt", sagte Patrick von Braunmühl, stellvertretender vzbv-Vorstand. "Deshalb muss das Telekommunikationsgesetz jetzt ohne Abstriche verabschiedet werden."
Die Erwartungen der Verbraucher bei Call-by-Call-Gesprächen sind eindeutig: 80 Prozent der Festnetznutzer bewerten eine Preisansage vor Gesprächsbeginn als wichtig oder sehr wichtig. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. "Die Ergebnisse zeigen, dass die Verbraucher ein Ende der Undurchsichtigkeit bei den Telefon- und Mobilfunkpreisen wollen", so vzbv-Vize von Braunmühl. Bedauerlich ist daher, dass die Fraktionen sich nicht auch auf eine verbindliche Preisansage im Mobilfunk einigen konnten.
Die Intransparenz bei den Telefontarifen ist nicht nur für Privatverbraucher ein Ärgernis - auch für kleine und mittlere Unternehmen hat sich der Tarifwirrwarr zu einer starken Kostenbelastung entwickelt: Viele Telefonrechnungen sind nicht nachvollziehbar. Wegen "fehlender" Übersichtlichkeit der Tarife zahlen viele Verbraucher und Unternehmen höhere Telefongebühren als notwendig. Die Ausweitung der Einzelverbindungsübersicht für Onlineverbindungen und Prepaid-Produkte in dem Gesetz sei daher ein Schritt in die richtige Richtung.
Aber auch die Telekommunikationsanbieter selbst leiden unter dem Tarifdschungel: Besonders günstige Anbieter können sich wegen der Undurchsichtigkeit der Tarifstrukturen am Markt kaum durchsetzen. "Wer den Mittelstand fördern will, der sollte sich für eine verbesserte Preistransparenz in der Telekommunikation einsetzen", so von Braunmühl.
Die Unübersichtlichkeit bei den Tarifen gilt sowohl für den Mobilfunk als auch bei der Deutschen Telekom oder den Call-by-Call-Anbietern im Festnetz. Lediglich einige wenige Call-by-Call-Firmen bieten die vorherige Preisansage auf freiwilliger Basis an. Diese Praxis zeigt allerdings, dass eine vorherige Preisangabe für die Telefonanbieter keineswegs eine unzumutbar teure Belastung ist.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in der fehlenden Preistransparenz eine Sonderbehandlung der Telekommunikationsbranche: "In anderen Branchen ist die gesetzliche Preisangabepflicht eine Selbstverständlichkeit - dies muss auch fürs Telefonieren gelten", sagte von Braunmühl.






was ist wenn die gegenseite automatisiert schnell abnimmt? bleibt einen dann noch zeit...
Deutschland ein Volk der Blinden, oder ? Unsere Landesadler könnte locker aus 25m Höhe...
Die Telekom-Mafia koennte ja auch die gebuerenanzeige aktivieren, aber das wollen die...
Also bei uns haben wir auch ein TK Gesetz: Wer es absichtlich tut wird vom Server gekickt...
Ich finde besonders im Mobilfunkbereich sollten die Preise angesagt werden. Welcher...
Kommentieren