Google: Wir haben keine einstweilige Verfügung erhalten

Suchmaschinenbetreiber weiß nichts von einstweiliger Verfügung wegen Gmail

Der Namenskonflikt zwischen Google und Daniel Giersch um den E-Mail-Dienst Gmail dauert an. Am gestrigen 26. Mai 2005 wurde bekannt, dass Daniel Giersch eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt hatte. Darin hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass Google vorläufig deutschen Nutzern keine E-Mail-Adressen mit der Kennung gmail.com anbieten dürfe. Wie Google auf Anfrage von Golem.de mitteilte, hat das Unternehmen bislang keine einstweilige Verfügung erhalten.

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Weder Google Deutschland noch das Mutterunternehmen in den USA haben nach Aussage eines Google-Sprechers bislang eine einstweilige Verfügung erhalten, die dem Unternehmen die Bereitstellung von E-Mail-Adressen mit der Domain gmail.com an deutsche Nutzer untersagt.

Wie berichtet, hatte Daniel Giersch, Inhaber der deutschen Marke DE-300 25 697 "G-Mail ...und die Post geht richtig ab." am 13. Mai 2005 eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Hamburg gegen Google erwirkt. Anlass für diesen rechtlichen Schritt war nach Aussage des Klägers die Bereitstellung von Gmail mit deutscher Oberfläche und eine Bewerbung von Gmail in einem deutschen Computermagazin. Das Landgericht Hamburg hat Google per einstweiliger Verfügung vorerst untersagt, deutschen Nutzern E-Mail-Adressen unter der Domain gmail.com zur Verfügung zu stellen.

Google kann die einstweilige Verfügung anfechten, konnte sich dazu aber nicht äußern, weil diese dem Unternehmen noch nicht vorliegt. Somit ist derzeit auch unklar, wie es in dem Namenskonflikt weitergeht. Vor einigen Wochen hatte Google seinen E-Mail-Dienst Gmail in Deutschland in Google Mail umbenannt. Mit diesem Schritt war erwartet worden, dass die Auseinandersetzung zwischen Google und Daniel Giersch damit ein Ende findet, weil Google in Deutschland eben kein Gmail mehr anbietet. Während Gmail in Deutschland nun als Google Mail angeboten wird, tragen die E-Mail-Adressen weiterhin die Domain gmail.com.

Daniel Giersch hatte bereits im Februar 2005 zahlreiche deutsche Gmail-Nutzer abgemahnt, die Gmail-Adressen in erheblicher Menge auf eBay zum Kauf angeboten hatten. Als Grund für das Vorgehen nannte Giersch, dass Google zu diesem Zeitpunkt mit Gmail in Deutschland nicht direkt aufgetreten sei und er eine Verwässerung der Marke verhindern müsse.

In Bezug auf Verhandlungen zwischen Daniel Giersch und Google verstrickt sich Giersch in nicht auflösbare Widersprüche. Denn einerseits widerspricht er ausdrücklich der Aussage von Google, dass das Unternehmen mit Giersch Verhandlungen aufgenommen habe und weist andererseits darauf hin, dass ihm ein Verkaufsangebot gemacht wurde. Dieses hat Giersch nach eigener Aussage abgelehnt, ohne die Gründe dafür zu nennen. Somit kann derzeit nur spekuliert werden, ob ihm möglicherweise der Kaufpreis zu niedrig war oder ob ihm vielleicht an einen Verkauf geknüpfte Bedingungen missfallen haben.

Nach wie vor befindet sich Gmail alias Google Mail im Beta-Test, so dass man nur auf Einladung ein Gmail-Konto erhält, da es noch keine reguläre Registrierung gibt. Gmail-Nutzer können Interessenten einladen, damit diese den Dienst nutzen können. Ein genauer Starttermin von Gmail für die Allgemeinheit ist nicht bekannt. Seit Mitte April 2005 bietet Google auch eine deutschsprachige Oberfläche des kostenlosen E-Mail-Dienstes.


Tom2004 07. Jun 2005

Hallo René, hallo Phillip, wenn Du/Ihr noch eine Einladung übrig habt, dann bitte an mich...

Phillip Scholz 01. Jun 2005

kleiner Beweisansatz für Giersches Unternehmen: http://www.mygmail.de/index.php4

Phillip Scholz 01. Jun 2005

Wird halt dann wenn es auffällt für nichtig erklärt - zumindest in der Regel. Aber auch...

Phillip Scholz 01. Jun 2005

Da muss ich als alter GoogleMail-Nutzer zustimmen. Schau dir die Webinterfaces der...

René 31. Mai 2005

Hast Du Dir schoneinmal die Oberfläche von G(oogle)Mail angeschaut? - Ich habe noch kein...

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