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Wirtschaft / 26.05.2005 / 11:46 Trackback     Versenden     Druck 

Gmail-Namenskonflikt: Einstweilige Verfügung gegen Google

Landgericht Hamburg untersagt Google die Nutzung der E-Mail-Domain gmail.com

In Deutschland erwirkte Daniel Giersch gegen Google eine einstweilige Verfügung, wonach dem Suchmaschinenbetreiber untersagt wird, die Bezeichnung "Gmail" für den E-Mail-Dienst zu verwenden. Deutschen Nutzern darf Google vorläufig auch keine E-Mail-Adressen mit der Kennung gmail.com zur Verfügung stellen, entschied das Landgericht Hamburg.

Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte Daniel Giersch, Inhaber der deutschen Marke DE-300 25 697 "G-Mail ...und die Post geht richtig ab." am 13. Mai 2005 eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Hamburg gegen Google erwirkt. Anlass für diesen rechtlichen Schritt war nach Aussage des Klägers die Bereitstellung von Gmail mit deutscher Oberfläche und eine Bewerbung von Gmail in einem deutschen Computermagazin. Das Landgericht Hamburg hat Google per einstweiliger Verfügung vorerst untersagt, deutschen Nutzern E-Mail-Adressen unter der Domain gmail.com zur Verfügung zu stellen. Google kann dies allerdings noch anfechten. Bis Redaktionsschluss hat sich Google zu dem Sachverhalt nicht geäußert.

Daniel Giersch kündigte an, jede weitere Verletzung seiner Markenrechte durch Google mit erheblichen gerichtlichen Ordnungsgeldern ahnden zu lassen. Ferner wolle er Schadenersatzansprüche gegenüber Google geltend machen. Daniel Giersch hatte bereits im Februar 2005 zahlreiche deutsche Gmail-Nutzer abgemahnt, die Gmail-Adressen in erheblicher Menge auf eBay zum Kauf angeboten hatten. Als Grund für das Vorgehen nannte Giersch, dass Google zu diesem Zeitpunkt nicht in Deutschland mit Gmail direkt aufgetreten sei und er eine Verwässerung der Marke verhindern müsse.

Erst vor einigen Wochen hatte Google seinen E-Mail-Dienst Gmail in Deutschland in Google Mail umbenannt, was sich aber lediglich auf die Bedienoberfläche bezog, während die E-Mail-Adressen weiterhin die Domain gmail.com trugen. "Mit dem Start des deutschen Dienstes und der Bewerbung in einem deutschen Computermagazin hat Google sich rücksichtslos in den deutschen Markt gedrängt und sich über meine Markenrechte hinweggesetzt", erklärte Daniel Giersch, der seine Marke seit 2000 für Post- und E-Mail-Dienstleistungen nutze.

Giersch widersprach der Aussage von Google, dass das Unternehmen mit Giersch Verhandlungen aufgenommen habe, um den Namenskonflikt zu lösen. Giersch zufolge habe Google sich lediglich bei ihm gemeldet, nachdem das Unternehmen eine Abmahnung erhalten habe. Dann wurde Giersch nach eigener Aussage ein Verkaufsangebot unterbreitet, was er aber ablehnte. Im Gespräch mit Golem.de betonte Giersch, dass er kein Interesse daran habe, seine Marke an Google zu verkaufen.

Nach wie vor befindet sich Gmail alias Google Mail im Beta-Test, so dass man nur auf Einladung ein Gmail-Konto erhält, da es noch keine reguläre Registrierung gibt. Gmail-Nutzer können Interessenten einladen, damit diese den Dienst nutzen können. Ein genauer Starttermin von Gmail für die Allgemeinheit ist nicht bekannt. Seit Mitte April 2005 bietet Google auch eine deutschsprachige Oberfläche des kostenlosen E-Mail-Dienstes.

Nachtrag vom 27. Mai 2005:
Mittlerweile hat Google auf die Anfrage von Golem.de geantwortet und teilte mit, dass das Unternehmen bislang keine einstweilige Verfügung erhalten habe. (ip)
Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: Ich habe noch Accounts! (Jürgen, 11.03.06 00:09)
Das alte Gmail Logo ist wieder da! (David1234, 15.06.05 10:33)
Ich habe noch Accounts! (Markus, 14.06.05 20:32)
Re: Was passiert mit meinem Account? (Batsi, 30.05.05 15:01)
Re: Lösung für Abmahnungsflut! (Batsi, 30.05.05 14:55)
Trackback:

Google erhält eine Abmahnung, weiß aber noch nichts davon (Blogomat · Das Weblog von Mirko Scholz, 26.05.05 22:43)

G-Mail und Gmail (Und: wer will noch mal, wer hat noch nicht?) (LostFocus, 26.05.05 14:45)

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