Über das US-Patent- und Markenamt hat sich ein US-Lebenmittelkonzern die Bezeichnung "Spam" für herunterladbare Software schützen lassen. Der US-Konzern Hormel Foods könnte damit Anbieter von Anti-Spam-Software verklagen, wenn diese gegen die Namensrechte verstoßen.
Die erweiterte
Eintragung beim US-Patent- und Markenamt sieht vor, dass der Lebensmittelkonzern Hormel Foods den Begriff Spam für herunterladbare Software wie etwa Bildschirmschoner als geschützten Begriff verwenden darf.
Noch ist nicht ganz klar, inwiefern Hormel
Foods gegen auf dem Markt aktive Anbieter von Anti-Spam-Software gegen widerrechtliche Nutzung des Begriffs vorgehen kann. Es wäre aber denkbar, dass die Hersteller von Anti-Spam-Lösungen bald Post von den Anwälten des Lebensmittelkonzerns bekommen, um den Begriff Spam nicht weiter oder nur gegen Gebühr verwenden zu dürfen.
Hormel Foods hat bereits 1937 erstmals "Spam" als Mittagsmahlzeit angeboten, der Name setzt sich aus "sp" für
"spiced" (gewürzt) und "am" für "ham" (Schinken) zusammen. Heute bietet Hormel eine ganze
Produktpalette rund um Spam an und betreibt seit 2001 ein "Spam-Museum".
(ip)