T-Online wegen automatischer Vertragsänderungen abgemahnt
Wettbewerbszentrale beanstandet "Fiktion der schweigenden Zustimmung"
T-DSL-Bestandskunden, die einen Zeit- oder Volumentarif von T-Online nutzen, haben vor einiger Zeit per E-Mail eine Ankündigung zur Vertragsänderung von T-Online erhalten, wonach die Kündigungsfristen ab Juli auf ein Jahr verlängert werden sollen. Dieses Verhalten wurde von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zum Anlass genommen, T-Online abzumahnen.
Wie die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) schreibt, bezieht sich die Abmahnung "gegen die Fiktion der schweigenden Zustimmung". T-Online schrieb nämlich eine Klausel vor, nachdem man dieser Vertragsänderung durch Passivität zustimme. Wer also innerhalb von sechs Wochen schriftlich keinen Widerspruch einlegt, hätte nach dem Willen von T-Online automatisch einer Kündigungsfrist von einem Jahr zugestimmt.
Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs bemängelt zudem, dass die Laufzeitverlängerung nur beiläufig in der E-Mail genannt wurde und von Werbung eingerahmt sei. So sei die Gefahr groß, dass der Empfänger die E-Mail ohne sie genau zu lesen sofort lösche. Wenn T-Online nun die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, will die Wettbewerbszentrale gegen den Provider klagen.






Zum Glück bin ich kein Kunde bei der Truppe. Wenn von vornherein eine Vertragslaufzeit...
Stimme zu. Das wars für T-Online. Havoc][
richtig so! ist ein sau-haufen!
was folgt aus der Abmahnung bild.de wurde wegen Schleichwerbung abgemahnt ja und? hat...
Hallo, ich habe genau dasselbe Problem nur mit einer länger zurück liegenden...
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